3,43 Millionen Euro Förder gelder aus dem Ausgleichstock fließen in den Ortenaukreis, 570.000 Euro davon ins Harmersbachtal. Insgesamt erhalten finanzschwache Gemeinden im Regierungsbezirk Freiburg 25,9 Millionen Euro für kommunale Investitionen.
Der Gesamtförderbetrag liegt erneut deutlich über den Beträgen der Vorjahre, wenngleich die Förderhöhe des Vorjahres nicht ganz erreicht wurde. Von der Finanzspritze profitieren insgesamt zwölf Gemeinden, darunter Biberach, Nordrach und Oberharmersbach.
»Ich freue mich sehr über diese positive Nachricht für die zwölf Gemeinden des Ortenaukreises. Mit diesen Fördergeldern sind sie in der Lage, Investitionen in einem Umfang von rund 28 Millionen Euro zu tätigen«, sagt Landrat Frank Scherer, der die berücksichtigten Gemeinden in der vergangenen Woche informierte. Der Verteilerausschuss hat den Schwerpunkt der Förderung auf Investitionen bei Schulmaßnahmen, Kinderbetreuung und bei der Feuerwehr gelegt. Mit mehr als zwei Millionen Euro fließen in diesem Jahr in der Ortenau mehr als die Hälfte der Fördergelder in Schulprojekte.
Für Schulen und Feuerwehr
Konkret profitiert Biberach bei der Sanierung der Grundschule, Baujahr 1963, von Fördermitteln in Höhe von 400.000 Euro. Für Flachdach- und Fenstersanierung in der Brandenkopfschule Oberharmersbach fließen 50.000 Euro Fördermittel und die Neubeschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF 3000) für die Nordracher Feuerwehr wird mit 120.000 Euro unterstützt.
Infrastruktur verbessern
»Mit den Mitteln des Ausgleichstocks tragen wir insbesondere in den strukturschwachen ländlichen Gebieten zu einer Verbesserung der kommunalen Infrastruktur bei. Ziel ist es, Standortnachteile im ländlichen Raum gegenüber den wirtschaftsstarken Regionen zu verringern«, erklärte Regierungspräsidentin Schäfer. Mit elf Millionen Euro und somit 42 Prozent aller Fördermittel fließt ein wesentlicher Teil der Mittel in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.
Allerdings gehen auch in diesem Jahr nicht alle Förderwünsche der Gemeinden in Erfüllung, heißt es aus dem Regierungspräsidium. Beantragt wurden insgesamt 63 Millionen Euro. Bewilligt wurden am Mittwoch 25,9 Millionen Euro. Voraussetzung für eine Ausgleichstockförderung ist eine angemessene, sparsame und wirtschaftliche Planung des Vorhabens. Neben der Finanzierung des Vorhabens müssen die Gemeinden nachweisen, dass sie auch die Folgekosten der Einrichtungen tragen können.
Über den Ausgleichstock
Der Ausgleichstock geht auf das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zurück. Darin ist vorgesehen, dass das Land Gemeinden bei der Finanzierung notwendiger kommunaler Einrichtungen unterstützt. Zu den möglichen geförderten Vorhaben zählen insbesondere der Bau von Kindergärten und Schulen oder der Hochwasserschutz. Nicht gefördert werden etwa Erschließungsmaßnahmen und Vorhaben für Zwecke, die auch von privaten Trägern kostendeckend erfüllt werden können. Ob und in welcher Höhe eine Gemeinde die beantragten Beihilfen bekommt, ist abhängig von der Zahl der Anträge, der Höhe der Gesamtaufwendungen für ein Vorhaben oder auch den zur Verfügung stehenden Mitteln des Ausgleichstocks. Über die einzelnen Anträge der Gemeinden entscheidet ein Verteilerausschuss beim Regierungspräsidium Freiburg.
Rund ein Drittel der Gemeinden des Regierungsbezirks sind bei wichtigen Investitionen auf die Mittel des Ausgleichstocks angewiesen. Die Entscheidung des Verteilungsausschusses über die Ausgleichstockmittel werde deshalb von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mit Spannung erwartet.