Ostern ist das höchste Fest der Christenheit. Die Freiheit der Religionsausübung ist ein hohes Gut. Für die Gläubigen sind der Kirchgang und die Feier des österlichen Triduums wesentlicher Bestandteil des eigenen Glaubenslebens und gerade in dieser Zeit ein großes Bedürfnis. Daher soll grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, die Gottesdienste an den Kar- und Ostertagen unter starken Einschränkungen in Präsenz in den Kirchen zu feiern.
Erzbischof Stephan Burger schreibt aktuell dazu: »… Seither haben wir als Kirche gelernt, wie es auch unter Bedingungen einer Pandemie gelingen kann, mit gewissen Einschränkungen und dennoch ästhetisch ansprechend Gottesdienst zu feiern. Vieles wurde hierzu in den einzelnen Gemeinden unserer Erzdiözese geleistet: Die Erarbeitung von Hygienekonzepten, Ordnerdienste zur Begrüßung der Mitfeiernden und zur Entgegennahme von Kontaktdaten, ebenso die Akzeptanz zum Tragen medizinischer Masken und das gegenwärtige Verzichten auf den Gemeindegesang. Alle diese Vorkehrungen zeigen, dass es uns gelungen ist, verantwortungsvoll mit der Möglichkeit umzugehen, Präsenzgottesdienste feiern zu können.
…Ministerpräsident Kretschmann ist seitens der Landesregierung auf die Kirchen und Religionsgemeinschaften zugegangen und hat seine Überzeugung wiederholt, dass er den Kirchen zutraut, auch in der kommenden Zeit in bewährter und damit verantwortungsvoller Weise den bisher eingeschlagenen Weg im Blick auf die Feier der Gottesdienste weiterzugehen.«
Die Seelsorgeeinheit Zell a. H. und das Kapuzinerkloster halten möglichst viele Gottesdienste über das Osterfest, damit so die Gottesdienste nicht überfüllt werden.
Gründonnerstag
Feier vom letzten Abendmahl:
• 19 Uhr in St. Symphorian, Zell a. H., anschl. Ölbergstunde,
• 19 Uhr in St. Gallus, Oberharmersbach, anschl. Anbetung
• 19 Uhr in St. Blasius, Biberach
Karfreitagsliturgie
• 15 Uhr in St. Blasius Biberach, St. Gallus Oberharmersbach, St. Ulrich Nordrach, St. Symphorian und Wallfahrtskirche Zell a. H.
Die übrigen Gottesdienste können der Gottesdienstordnung im Amtsblatt, wie auch der Homepage der Seelsorgeeinheit entnommen werden. Es besteht derzeit keine Anmeldepflicht zu den Gottesdiensten.