Gemeinsamer Antrag

Auszahlungen der landwirtschaftlichen Förder- und Ausgleichszahlungen für 2023 angelaufen.

Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg informiert, sind die Auszahlungen für die Förder- und Ausgleichs leistungen für die landwirtschaftlichen Unternehmen aus dem Gemeinsamen Antragsverfahren (GA) 2023 angelaufen. Danach erfolgen Mitte Dezember die ersten Auszahlungen.

Auch im Ortenaukreis werden in 2023 Gelder für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL), die Steillagenförderung für Grünland (SLG) und den EU-Direktzahlungen bei 90 Prozent der Antragssteller ausbezahlt werden können. In Summe werden den landwirtschaftlichen Unternehmen in Bezug auf die genannten Maßnahmen rund 13 Millionen Euro als Ausgleich für erhöhte Standards und der natürlichen Benachteiligung zur Verfügung gestellt.

Aufgrund einer IT-Umstellung des Landes kam es zunächst zu einer verzögerten Bearbeitung. „Die Verärgerung darüber ist nachvollziehbar, da diese Mittel dringend notwendig sind, um die Bewirtschaftung unserer vielfältigen Kulturlandschaft aufrechtzuerhalten,“ betont Diana Kohlmann, die für die Landwirtschaft zuständige Dezernentin des Ortenaukreises. „Ich bin froh, dass eine Auszahlungsquote im ersten Zahlungslauf nun in dieser Höhe möglich sein wird – dank der hohen Motivation der Kolleginnen und Kollegen im Amt für Landwirtschaft, die in den Abendstunden und samstags alle offenen Bearbeitungsfens ter im IT-System zur Antragsbearbeitung genutzt und alle nötigen Informationen ins System eingegeben haben“, so Kohlmann weiter.