Streuobstwiesen waren einst in vielen Teilen der Ortenau landschaftsprägend. Nicht nur ihre Beliebtheit für Tourismus und Erholung, sondern auch die Bedeutung für die Artenvielfalt machen sie zu wertvollen Bestandteilen der Kulturlandschaft. Leider geht der Anteil solcher Obstwiesen seit Jahrzehnten drastisch zurück.
Deshalb kommt dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Streuobstbeständen in Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung zu. Seit 31. Juli 2020 dürfen solche Wiesen eigentlich nicht mehr in Bauland umgewandelt werden. Dennoch wurden viele Ausnahmegenehmigungen erteilt und Streuobstwiesen für Bauland geopfert. Seit dem 19. April 2022 gibt es nun einen überarbeiteten Vollzugserlass, der unter anderem regelt, was eine Streuobstwiese ausmacht, und verdeutlicht, dass Eingriffe nicht die Regel, sondern die absolute Ausnahme sein sollen. Die Landratsämter erhalten damit eine Hilfestellung, wie sie die Argumente für oder gegen die Rodung abwägen können. Außerdem wird auf die Berücksichtigung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten Wert gelegt, auch wenn sie gerade nicht besiedelt sind. Es genügt, wenn erwartet werden kann, dass sie wieder besiedelt werden.