Der Ortenaukreis wird der Empfehlung des Sozialministeriums folgen und ab sofort auch eine zweite Auffrischimpfung für die vorgesehenen Personengruppen in den Kreisimpfzentren anbieten.
Eine zweite Booster-Impfungen (4. Impfung) ist ab sofort entsprechend der vorliegenden STIKO-Meldung möglich. Nach der Ankündigung der STIKO sind 4. Impfungen drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege und Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren möglich.
Sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung werden 4. Impfungen für in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen tätige Personen (insbesondere bei direktem Patientinnen-, Patienten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt) vorgenommen. Zum Nachweis dieser Tätigkeit ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich, die zur Impfung mitzubringen ist. Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine 4. Impfung empfohlen. 4. Impfungen werden an allen Standorten täglich von
14 bis 19 Uhr vorgenommen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Wartezeiten bestehen derzeit nicht.
Neben den 4. Impfungen sind weiterhin auch Erst-, Zweit- und Drittimpfungen möglich. Mit Ausnahme von Oberkirch werden in allen Kreisimpfzentren Personen ab 5 Jahren geimpft. Im Kreisimpfzentrum Oberkirch sind Impfungen erst ab 12 Jahren möglich. »Ich bin sehr erleichtert, dass die Klarstellung zur 4. Impfung nun erfolgt ist und wir ab sofort auch das Angebot an die genannte Personengruppe machen können. Unsere Kreisimpfzentren haben weiterhin ausreichend Impfstoff zur Verfügung. Es gibt keine Warteschlagen und alle Impfwilligen können ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten vorbeikommen.« informiert Diana Kohlmann, Projektleiterin Impfen im Ortenaukreis.