Von Montag auf Dienstag, 20. Oktober 2020, kam es im Ortenaukreis zu 44 Neu-Infektionen. Auch aus Zell a. H. wurden vier neue Corona-Fälle gemeldet. Ebenso ein Fall aus Biberach. Bereits von Sonntag auf Montag hat das Gesundheitsamt eine weitere Covid-19-Infektion aus Zell a. H. gemeldet.
Bei 224 gemeldeten Neuinfektionen hat der Ortenaukreis innerhalb der letzten sieben Tage den Grenzwert von 50 auf 100.000 Einwohner (Inzidenz) überschritten und liegt am 20. Oktober bei einer 7-Tages-Inzidenz von 51,96 pro 100.000 Einwohnern.
»Wir beobachten das Infektionsgeschehen ganz genau«, versichert Landrat Frank Scherer. Vorerst werde der Ortenaukreis aber keinen Gebrauch von der Möglichkeit machen, zusätzlich schärfere Regelungen gegenüber der neuen Corona-Verordnung des Landes anzuordnen, informiert der Landrat. Nach Austausch mit den Landrats-Kollegen entlang der Rheinschiene und Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer sei man übereingekommen, dass das Regierungspräsidium Freiburg zunächst mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg das weitere Vorgehen kläre.
»Deshalb werden wir neben den bestehenden Regelungen einstweilen keine neue Allgemeinverfügung erlassen. Gerade auch im Hinblick auf das Agieren des Landes am vergangenen Wochenende wünschen wir uns zuerst eine eindeutige Aussage des Sozialministeriums«, so Scherer.
Es sei wichtig, nicht für Verunsicherung durch immer neue Regelungen zu sorgen, die innerhalb kürzester Zeit wieder außer Kraft gesetzt würden, betont der Landrat, zumal bei Überschreiten der 50er-Inzidenz aktuell für den Ortenaukreis sowieso nur die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe sowie ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol zur Diskussion stünden.