Die Obstbrenner im Schwarzwald haben sich zu einer »Schutzvereinigung Schwarzwälder Obstbrände und Obstgeiste« zusammengeschlossen. Ziel dieser Schutzvereinigung ist es, die Qualität und das Ansehen von Obstbränden und Obstgeisten aus dem Schwarzwald, die nach EU-Recht besonders geschützt sind, zu erhalten und zu fördern.
Die Vereinigung hat noch weitere Ziele. Sie will die Einhaltung von Produktspezifikationen überwachen und bei Verstößen dagegen vorgehen. Sie kann außerdem darauf hinwirken, dass diese Produktspezifikationen ergänzt oder geändert werden.
Zu den besonders durch EU-Recht geschützten Obstbränden und Obstgeisten mit einer geographischen Angabe (g.g.A.) gehören: Schwarzwälder Kirschwasser, Schwarzwälder Mirabellenwasser, Schwarzwälder Williamsbirne, Schwarzwälder Zwetschgenwasser und Schwarz wälder Himbeergeist. Für diese Spirituosen sieht die Europäische Spirituosenverordnung beson dere Spezifikationen vor, die strenger sind als die allgemeinen Produktbedingungen für Obstbrände und Obstgeiste. Dies sind zum Beispiel die Herkunft der Rohstoffe aus dem Schwarzwald, die Bedingungen für die Destillation oder die Behandlung der Destillate bis zu ihrer Abfüllung.
Bewährte Tradition
Die Schutzvereinigung wird getragen vom Verband der Baden-Württembergischen Spirituosenhersteller e.V. mit Sitz in Freiburg und dem Verband Badischer Klein- und Obstbrenner e.V. mit Sitz in Appenweier. Das System des geographischen Herkunftsschutzes nach EU-Recht sieht vor, dass Herstellervereinigungen selbst festlegen können, welche Bedingungen und Spezifikationen die von ihren Mitgliedern hergestellten Produkte besonders auszeichnen. Dabei wird vor allem der bewährten Herstellungstradition und den Bedingungen Rechnung getragen, die zu dem hohen Ansehen der Produkte, in diesem Fall der Schwarzwälder Obstbrände und Obstgeiste, geführt hat. Bei »Schwarzwälder Kirschwasser« sind dies insbesondere die Brennkirschen aus dem Schwarzwald und seinem nahegelegenen Vorland, in der Regel Süßkirschensorten wie Dollenseppler oder Benjaminler, die kleinfruchtiger sind als die zum direkten Verzehr angebotenen Süßkirschen und damit bezogen auf die Frisch masse zuckerhaltiger und aromatischer.
Den beiden Trägerverbänden der Schutzvereinigung gehören sowohl die landwirtschaftlichen Kleinbrenner als auch die gewerblichen Obstbrennereien an, die einen überregionalen Vertrieb haben.