Der Ortsteil Roth in Unterharmersbach umfasst acht Anwesen mit neuen Hauptgebäuden. In einem Bauleitplanungsantrag geht es nun um die Ausweisung von einem Baufeld für die Errichtung eines Wohnhauses. Da die Außenbereichssatzung an seine Grenzen stößt, könnte das Gewann Roth baurechtlich in die Gebietskategorie »Dorfgebiet« umgewandelt werden. Das hat dann aber Konsequenzen für alle betroffenen Grundstückseigentümer.
»Roth ist ein wunderschöner Ortsteil – eine Perle – und soll so erhalten bleiben. Es ist ein Privileg, dort zu wohnen«, stellte Ortsvorsteher Ludwig Schütze fest. Man wolle den Anwohnern aber auch ermöglichen, dass sie sich baulich weiterentwickeln können. Möglich wäre die Erstellung eines Bebauungsplans und die Umwidmung des Gewanns Roth in ein »Dorfgebiet«. »Diese Form des Baurechts gibt es bereits seit 1961«, erklärte Petra Schneider vom Baurechtsamt im Rahmen der Ortschaftsratssitzung.
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