Am Mittwochabend präsentierte Ortsvorsteher Christian Dumin bei der Ortschaftsrat Sitzung im Dorfgemeinschaftshaus die Ergebnisse der Verkehrsschau vom Mai 2021. Da im Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie keine Verkehrsschau stattgefunden hat, waren die Themen diesmal besonders zahlreich.
In der Straße »Am Häslesgraben« wird im oberen Bereich ein Spielstraßenschild gewünscht. Dazu gehört die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Voraussetzung hierfür ist die Ausweisung von Parkflächen. Durch einen häufigen Seitenwechsel der Markierungen können Fahrgassenversätze und damit eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden. Die Stadtverwaltung Zell wird gebeten, einen Markierungsplan für die Parkflächen in der Pflugstraße und der Straße »Am Häslesgraben« auszuarbeiten, damit die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen angeordnet werden kann.
Auf der Gemeindeverbindungsstraße (Biberach, Unterentersbach, Zeller Straße) wünscht sich der Ortschaftsrat eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Es gibt aktuell keine eindeutige Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Straße liegt außerorts. Wenn der Fuß-/Radweg Erlenbach realisiert wird, sollen folgende Vorschriften gelten: Ortsauswärts Richtung Biberach wird in Kombination mit dem Gefahrkennzeichen »Radfahrer« die Geschwindigkeit mit 50 km/h beschildert. Nach der Querung ortsauswärts wird keine Geschwindigkeitsbeschränkung vorgenommen. In Richtung Unterentersbach ortseinwärts wird in Kombination mit dem Gefahrkennzeichen »Radfahrer« die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Ortstafel und Tempo-30-Zone bleiben auf jetziger Höhe.
Auch in der Straße »In der Gass« wird eine Entschleunigung gewünscht. Diese Straße wird verstärkt als Durchgangsstraße genutzt. Es besteht eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Viele Autofahrer halten sich nach Aussage von Christian Dumin nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die Unfalllage ist laut Polizei unauffällig. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung kommt nicht in Betracht. Da die Straße eher schmal ist, ist das Anbringen einer Randmarkierung nicht möglich. Empfohlen wird das Anbringen einer Geschwindigkeitsanzeigetafel und eine bessere Ausleuchtung der Straße.
An der Verkehrsinsel bei der Zeller Straße im Bereich Ortsausgang Zell ist im Baugebiet Häslesgraben ein neues Haus entstanden. Die Eigentümer haben den Parkplatz des Privatgrundstücks zur Zeller Straße hin ausgerichtet. Damit auch die Zufahrt über die Zeller Straße erfolgen kann, wird die bisherige Markierung (durchgezogene Linie) südlich der Verkehrsinsel entfernt. Ab der Verkehrsinsel wird eine unterbrochene Linie angebracht, danach eine durchgehende Linie.
Die Straße »An der Halde« wird von vielen Besuchern der Friedenskapelle als Zufahrtsstraße genutzt. Hierfür ist die Beschaffenheit der Straße nicht ausgelegt, das letzte Teilstück ist nur ein Schotterweg. Auch ein Parkplatz oder eine Wendemöglichkeit gibt es bei der Kapelle nicht. Auf Anregung des Ortschaftsrats schlägt die Straßenverkehrsbehörde vor, ein Schild »Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art« mit dem Zusatz »Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei« aufzustellen.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der K 5354 auf Höhe der Bebauung von Unterentersbach wurde bereits 2016, 2017 und jetzt erneut abgelehnt. Das Verkehrssicherheitsscreening zeigt dort keine Unfälle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit an. Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit somit nicht erforderlich. Eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen kann nur angeordnet werden, wenn ein qualifiziertes Lärmschutzgutachten nachweist, dass die rechtlichen Grenzwerte überschritten werden.