40 gespannte Zuhörer fanden sich zur Herbstversammlung der 154 Mitglieder zählenden Forstbetriebsgemeinschaft Zell ein. Zentrales Thema: Das ab dem 1. Januar 2020 greifende neue System zur Betreuung im Privatwald. Ebenfalls informiert wurde zur aktuellen Borkenkäfersituation sowie zur derzeitigen Lage auf dem Holzmarkt.
Unter den zahlreichen Anwesenden konnte Franz Müller als Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Zell auch Unterentersbachs Ortsvorsteher Christian Dumin zur jährlichen Herbstversammlung im nahezu vollbesetzten Veranstaltungssaal des Gasthof Pflug begrüßen.
Kernthema des zweistündigen Info-Abends war die ab dem 01. Januar 2020 greifende neue Regelung zur Betreuung im Privatwald. »Die Beratung durch Förster und Forstverwaltung bleibt für alle Waldbesitzer – egal, welcher Größe – kostenfrei«, betonte Simeon Springmann, Forstbezirksleiter Offenburg, bevor er auf unterschiedliche Vertragsmodelle zur Privatwald-Betreuung einging.
So gibt es für Waldbesitzer über 50 bis 200 Hektar die Möglichkeit der ständigen – auch geförderten – Betreuung. Die FBG-Veranstaltungsteilnehmer jedoch fielen unter die Kategorie der Privatwaldbesitzer bis 50 Hektar, und als solche haben sie nach wie vor Anspruch auf eine sogenannte fallweise, also auf Zuruf und damit nach Bedarf erfolgende Betreuung.
Die entscheidende Neuerung: Während bislang nach Festmetern abgerechnet wurde, wenn der Privatwaldbesitzer die Dienste des Försters in Anspruch nahm, wird mit dem ersten Tag des neuen Jahres die Abrechnung auf Stundenbasis erfolgen – zu einem vom Land stark geförderten Kostensatz. Nicht mehr gefördert wird die Holzlogistik.
Der Waldbesitzer selbst zahlt 27,71 Euro pro Betreuungsstunde, abgerechnet wird nach dem vom Förster dokumentierten Aufwand. Dazu ist im Vorfeld – möglichst noch 2019 – eine Privatwaldvereinbarung abzuschließen. Sie gilt für fünf Jahre. Mit ihr sichert sich der Waldbesitzer – ohne jegliche Verpflichtung – ein Stundenkontingent, für das ihm der Förster zum geförderten Stundensatz zur Verfügung steht.
Der Waldbesitzer entscheidet
Die geförderten Betreuungsleistungen werden vom Amt für Waldwirtschaft angeboten, Försterstellen sind durch das Landratsamt bis zum Jahr 2023 garantiert. Der Waldbesitzer jedoch entscheidet, welche Art von Betreuung er möchte – und von wem: Ihm steht es frei, einen privaten Dienstleister zu wählen.
Zusätzlich mit der Privatwaldvereinbarung ist eine sogenannte De-minimis-Erklärung vorzulegen. Hinweise dazu gab Dietmar Trägner, im Offenburger Amt für Waldwirtschaft für die Fördersachbearbeitung zuständig.
Simeon Springmann ermunterte die Anwesenden dazu, das neue System zu testen, »wir müssen sehen, wie sich das entwickelt.« Gleichzeitig bat er um Verständnis dafür, dass nicht zuletzt ob des Mehraufwands für das Amt für Waldwirtschaft am Anfang wohl nicht alles reibungslos laufen werde.
Aktuelle Borkenkäfersituation
Auch zur aktuellen Borkenkäfersituation informierte Simeon Springmann.
Die ist in Baden-Württemberg zwar nicht so schlimm wie befürchtet und damit nicht derart verheerend wie in Mittel- und Norddeutschland. »Das lag an dem kühlen, langen Frühjahr und an insgesamt mehr Regen als im Jahr zuvor.«
Doch auch, wenn es im Kinzigtal und in der Ortenau grün aussehe, könne man nicht Entwarnung geben, mahnte der Experte. Denn die Käfer-Grundbestände in den hiesigen Wäldern seien nach wie vor erhöht, die Bäume durch die Trockenheit im Vorjahr geschwächt und die Wasservorräte im Boden noch nicht wieder aufgefüllt. Erst diese Woche habe er bei einem Wegebau beobachtet, dass die oberen 20 Zentimeter des Bodens durchfeuchtet waren, doch darunter sei es immer noch staubtrocken gewesen.
»Wir hoffen auf einen nassen Winter«, resümierte Springmann. Ebenfalls zu hoffen ist auf das Ausbleiben starker Stürme. Denn dort, wo die Waldungen durch Käferbefall geöffnet worden sind, besteht eine erhöhte Zerstörungsgefahr.
Nachfrage und Preise uneinheitlich
Hohe Waldschäden gab es nicht nur in Nord- und Mitteldeutschland, sondern ebenso vor allem in Polen und Tschechien – aber auch in Österreich, wo der Käfer aufgrund von Sturm- und Schneebruch optimale Bedingungen vorfindet.
Auf insgesamt 140 Millionen Festmeter beläuft sich laut Förster Klaus Pfundstein der Gesamtschaden in den Wäldern Europas. Was sich zwangsläufiger Weise auf den Holzpreis auswirkt, wobei sich der aktuelle Holzmarkt überaus uneinheitlich darstellt.
»Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos«, konstatierte der im Forstbezirk Offenburg für das Revier Zell-Biberach Zuständige. Es gebe Sortimente, in denen die Lage relativ gut sei, führte er aus. So sei das derzeit sehr knappe Douglasienstammholz extrem gefragt, mit einem guten Leitpreis von 104 respektive 80 Euro pro Festmeter (Fm) für die Güte B beziehungsweise C.
Als mittlerweile wieder relativ ordentlich bezeichnete Klaus Pfundstein die Nachfrage nach Starkholz von Fichte und Tanne, die in der ersten Güte 190 Euro/ Fm einbringen. Eine relativ normale Nachfrage liegt bei Fichte/Tanne-Industrieholz vor. (44 Euro pro Festmeter Langholz, 30,50 Euro pro Raummeter Schichtholz).
»Dann haben wir Sortimente, bei denen die Nachfrage seitens der Sägewerke wieder vorhanden ist, zu jedoch bescheidenen Preisen«: Das betrifft vor allem schwächeres und mittleres Fichtenstammholz. Klaus Pfundstein warb jedoch um Verständnis: »Die Lage für unsere Sägewerke ist schwierig«, wobei die Forstbetriebsgemeinschaft Zell bewusst die kleineren Sägewerke unterstütze.
Sehr begrenzt sieht Förster Pfundstein die Nachfrage nach Palettenholz, »aber es ist verkäuflich«, allerdings für lediglich zwischen 29 und 39 Euro/ Fm. Überhaupt nicht verkäuflich hingegen sei das eh schon minderwertige und zudem europaweit in riesigen Mengen vorhandene Käferholz.
Anders die Situation bei Laubholz: Für Buche herrscht eine rege Nachfrage, bei je nach Güte bis zu 105 Euro/ Fm, »hier sind die Preise eigentlich wie jedes Jahr.« Beim übrigen Laubholz »geht im Moment fast alles, was dunkel ist, dunkel ist modern«, vor allem bei Eiche ist die Nachfrage Klaus Pfundstein zufolge »hervorragend«.
Überdies machte der Förster darauf aufmerksam, dass das Land Baden-Württemberg Waldbesitzern einen Zuschuss zur Schadholzbearbeitung in Höhe von drei Euro pro Festmeter gewährt.