Erlass einer Hebesatzung konnte noch nicht beschlossen werden. Grund: Es fehlen noch valide Zahlen vom Finanzamt.
Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung stand der Erlass einer Hebesatzung zum 1. Januar 2025 für die Grundsteuer. Die Beschluss fassung musste verschoben werden. „Der Stadt fehlen noch valide Zahlen vom Finanzamt“, nannte Bürgermeister Pfundstein als Grund. Möglicherweise könne der Hebesatz erst im neuen Jahr und dann rück wirkend zum 1. Januar fest gesetzt werden.
Bodenrichtwert als Bemessungsgrundlage
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste das Grundsteuerrecht neu gefasst werden. Als Berechnungsgrundlage dient in Baden-Württemberg künftig ausschließlich der Bodenrichtwert. Bisher war es der Einheitswert eines Grundstücks, der auch die Bebauung berücksichtig hat.
Bei der Erneuerung des Grundsteuerrechts hat die Politik die Vorgabe gemacht, dass Städte und Gemeinden nach der Reform nicht mehr Grundsteuern einnehmen dürfen als zuvor. Bei der Stadt Zell beträgt diese Summe rund 1,2 Millionen Euro.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.