Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat getagt. Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2023 zur Kenntnis genommen.
Am Mittwoch trafen sich die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses im Zeller Rathaus. Zunächst begrüßte Bürgermeister Günter Pfundstein die neu gewählten Mitglieder nach den Kommunalwahlen. „Der Ausschuss besteht aus gewählten Vertretern der einzelnen Kommunen“, erklärte Bürgermeister Pfundstein zu Beginn der Sitzung. Für Zell sind dies Brigitte Stunder, Martin Fritsch und Armin Reber. Ihre Stellvertreter (im Verhinderungsfall) sind Arthur Goehl, Johannes Müller und Georg Heizmann.
Für Biberach sind im Ausschuss vertreten Bürgermeister Jonas Breig und Gemeinderat Philipp Smithson (Vertreter Marco Baur). Für Nordrach gehören Bürgermeister Carsten Erhardt und Gemeinderat Günter Ebel (Vertreter Michael Schmieder) dazu. Für Oberharmersbach sind Bürgermeister Richard Weith und Gemeinderätin Anja Jilg (Vertreterin Miriam Pfundstein) Mitglieder im Ausschuss.
Bürgermeister Pfundstein nannte danach namentlich die Personen, die nach den Kommunalwahlen nicht mehr dem Ausschuss angehören.
Stellungnahme zur Windenergie/Solarenergie
Die Abgabe einer Stellungnahme durch die Verwaltungsgemeinschaft ist nicht verpflichtend. Als Träger öffentlicher Belange kann sich die Verwaltungsgemeinschaft zu den vom Regionalverband ausgewiesenen Vorranggebieten für Windkraft-/Solaranlagen äußern. „Wir sind aber nicht das Gremium, dass über den Bauantrag entscheidet“, machte Pfundstein die Kompetenzen deutlich.
Der Bund hat ein Windenergieflächenrahmengesetz beschlossen, nach dem 1,8 Prozent der Fläche als Wind/Sonnenenergie und 0,2 Prozent als Solarenergie ausgewiesen werden sollen. „Das ist Gesetz, darüber brauchen wir nicht diskutieren“, betonte Pfundstein. Die Stadt / Gemeinde kann Einwände vorbringen, aber destruktiv abgelehnt werde das Vorhaben nicht, erklärte Pfundstein. Wenn die Kommune die 1,8 Prozent Fläche nicht benennt, sagt der Gesetzgeber für diesen Fall, „kann die Wind/Solarenergie überall hinkommen“ bedauerte Pfundstein. Also mache es Sinn, die Fläche einzugrenzen.
Daraufhin wurden die entsprechenden Gebiete auf den Gemarkungen Zell, Oberharmersbach, Biberach und Nordrach auf der Landkarte gezeigt und im Beschlussentwurf aufgenommen. Im Beschlussentwurf steht weiter: Die Ablehnung von Vorranggebieten werde aus folgenden Gründen nicht für zustimmungswürdig empfunden: Zu geringe Abstände zur Wohnbebauung und damit fehlende Akzeptanz der Windkraft der unmittelbar betroffenen Anwohner. Teilweise entstünde eine „erdrückende“ Wirkung auf die Einwohnerschaft, damit wäre die Ausweisung für den Tourismus und die Einwohnerschaft negativ. Längere Zufahrtswege als an den vorgeschlagenen Standorten und damit einen größeren Eingriff in die Waldflächen. Steilere Topografie. Der Beschlussentwurf wurde einstimmig beschlossen.
Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2023
Birgit Maier vom Rechnungsamt der Stadt Zell erläuterte die Zahlen in Vertretung von Rechnungsamtsleiter Thomas Seeger. Die Umsatzerlöse betragen 858.000 Euro, dem gegenüber stehen die betrieblichen Aufwendungen, Abschreibungen, Zinsen, Aufwendungen für Betriebsstoffe und bezogene Leistungen in derselben Höhe. Die Bilanzsumme beträgt 4,6 Millionen Euro. Birgit Maier erläu terte die Aktiva und Passiva der Bilanz. Es wurden auf Nachfrage keine Fragen zu den Zahlen gestellt. Der Beschlussentwurf, den Jahresabschluss zur Kenntnis zu nehmen, wurde einstimmig gefasst.
Kanalsanierung in Auftrag gegeben
Die Verwaltungsgemeinschaft hat beschlossen, den Zuschlag für die Kanalsanierung von Prinzbach bis Anschluss Biberach an die Fa. Koßmann Kanal- und Umwelttechnik GmbH in Kappel-Grafenhausen zu vergeben.