Stadt Zell macht von ihrem Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus an der Hindenburg straße Gebrauch. Bebauungsplan „Bahnhofsareal“ sieht den Ausbau der Straße vor.
An der Hindenburgstraße wird ein Wohnhaus verkauft, das im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes „Bahnhofsareal“ liegt. Gemäß dem Baugesetzbuch hat die Stadt Zell deshalb auf das Gebäude ein Vorkaufsrecht. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am Montag nun darüber zu entscheiden, ob dieses Vorkaufsrecht wahrgenommen werden soll oder nicht.
Drei Wohnungen und 400 Quadratmeter Grundstück
In dem zurzeit unbewohnten Wohnhaus befinden sich drei Wohnungen. Der Kaufpreis beträgt insgesamt 365.000 Euro. Davon entfallen auf Grund- und Boden 40.000 Euro. Das Gebäude selbst ist mit 310.000 Euro ausgewiesen. Weitere 15.000 Euro fallen für bewegliche Sachen an (Einbauküchen, Heizöl und Schwedenofen).
Die Außenmauern der Gebäude Hindenburgstraße 2 und 4 grenzen nahezu direkt an die bestehende Straße an. Im neuen Bebauungsplan „Bahn hofs-areal“ ist vorgesehen, die Straße von den nördlichen Grundstücksgrenzen abzurücken und mit einem Parkstreifen zu versehen. Im Bereich der Bestandsgebäude ist dies so nicht möglich. Während das Haus Nummer 4 nun zum Verkauf steht ist dies für das Haus Nummer 2 nicht in Sicht.
Das Gebäude wird jetzt nicht zwingend gebraucht
Bürgermeister Günter Pfundstein sprach sich gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts aus: „Wir brauchen das Gebäude jetzt nicht zwingend.“ Die Realisierung des vorgesehenen Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich der Unterentersbacher Straße und der Ausbau der Hindenburgstraße wäre bis auf den Abschnitt vor den beiden Häusern gut möglich. Im diesem Bereich müsste die Straße verschwenkt werden. Die Straßenbreite würde dennoch ausreichen.
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