Für das Schuljahr 2023/2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2023 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Anmeldezeitraum am Bildungszentrum Ritter von Buß ist vom 6. bis 9. Februar 2023.
In der Schule (Altbau) hängen Listen aus, in denen Termine zur Schulanmeldung vergeben werden. Die Anmeldung erfolgt im Altbau / Konrektorat. Anmeldepflicht besteht auch für die Kinder, die im Schuljahr 2022/23 zurückgestellt wurden.
Bei der Anmeldung sind die Kinder vorzustellen; Geburtsurkunde oder Familien-stammbuch sind vorzulegen. Anträge auf Zurückstellung vom Schulbesuch bzw. auf vorzeitige Einschulung sind ebenfalls während der o.a. Zeiten einzureichen.
Nach der »Kann-Kind-Regelung« besteht für die Eltern auch die Möglichkeit, Kinder zur Schule anzumelden, die bis zum 30. Juni 2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben werden. Sie sind dann – rechtlich gesehen – genau so gestellt wie diejenigen Kinder, die zum Stichtag dieses Alter erreicht haben.
Die Entscheidung über die Anmeldung dieser Kinder tragen die Eltern. Die Entscheidung der Aufnahme in die Grundschule trägt die Schulleitung. Für genauere Auskünfte steht den Eltern
die Grundschule Konrektor Wolfgang Scharer (Telefon 07835/5403).