Der Gemeinderat der Stadt Zell am Harmersbach hat am 25.04.2022 aufgrund des § 4 i. V. m. § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Änderung der Satzung beschlossen:
I. § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das städtische Schwimmbad in Zell am Harmersbach vom 21.05.2001,
zuletzt geändert am 16.02.2011 erhält folgende neue Fassung:
Für die Benutzung des städtischen Schwimmbades und dessen Einrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
Erwachsene und Jugendliche über 16 Jahren
Tageskarte Wechselkabine 4,00 Euro
Tageskarte ab 16.30 Uhr Wechselkabine 2,00 Euro
10er-Karte Wechselkabine 32,00 Euro
Jahreskarte Vorverkauf Wechselkabine 51,00 Euro
Jahreskarte Wechselkabine 56,00 Euro
Kinder und Jugendliche (6 bis einschl. 16 Jahre), sowie Schwerbehinderte, Schüler, Studenten gegen Vorlage des Ausweises
Tageskarte Wechselkabine 2,00 Euro
10er-Karte Wechselkabine 16,00 Euro
Jahreskarte Vorverkauf Wechselkabine 23,00 Euro
Jahreskarte Wechselkabine 28,00 Euro
Familien (2 Erwachsene und alle im Haushalt lebenden oder eigenen Kinder bis einschl. 16 Jahren sowie Schüler und Studenten gegen Vorlage des Ausweises)
Jahreskarte Vorverkauf Wechselkabine 107,00 Euro
Jahreskarte Wechselkabine 112,00 Euro
Jahreskarte Einzelkabine 122,00 Euro
Kur- und Feriengäste
Tageskarte Erwachsene Wechselkabine 2,00 Euro
10er-Karte Erwachsene Wechselkabine 16,00 Euro
Tageskarte ermäßigt Wechselkabine 1,00 Euro
(Kinder, Jugendliche, Schwerbehinderte, Schüler, Studenten)
10er-Karte ermäßigt Wechselkabine 8,00 Euro
(Kinder, Jugendliche, Schwerbehinderte, Schüler, Studenten)
Inhaber einer gültigen Jahreskarte des Freizeitbades in
Gengenbach (gegen Vorlage) erhalten einen Nachlass von
50 % auf den Preis einer Tageskarte
Tageskarte Erwachsene Wechselkabine 2,00 Euro
Tageskarte Jugendliche Wechselkabine 1,00 Euro
Sonstige Gebühren (19 % MwSt.)
Liegestuhl für einen Tag 3,00 Euro
Stellplatz für einen Liegestuhl pro Saison 10,00 Euro
Gebühr für eine Warmwasserdusche 1,00 Euro
Pfand je 10er-Karte 6,00 Euro
Verlust oder Beschädigung einer 10er-Karte 6,00 Euro
Pfand je Chip-Jahreskarte 6,00 Euro
Verlust oder Beschädigung einer Chip-Jahreskarte 6,00 Euro
Brandenkopf-Bäderspaßkarte
Die Brandenkopf-Bäderspaßkarte wird derzeit nicht zum Verkauf angeboten.
II.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Zell am Harmersbach, 27.04.2022
Günter Pfundstein,
Bürgermeister
Hinweis nach § Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Zell am Harmersbach geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.