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Zum Bericht »Grundstücks eigentümer müssen ab nächs tes Jahr mehr Steuern bezahlen« in der Ausgabe vom 148/2021.
Besitzer von Grund und Boden haben die »erfreuliche« Nachricht direkt zum Jahresbeginn erhalten: Der Hebesatz für die Grundsteuer wurde von 350 Prozent um 50 Prozentpunkte auf 400 Prozent angehoben. Diesen Beschluss hat der Gemeinderat am 13. Dezember 2021 gefasst. Damit hat dieser direkt oder indirekt negative Auswirkungen für alle Haushalte in der Gemeinde, da dieser Anstieg von den Eigentümern direkt beglichen oder auf den Mieter umgelegt wird. Angesichts der Zeiten, in denen die Geldentwertung so hoch ist, wie vor zuletzt 30 Jahren und Preise für Konsum- güter und Energie zusätzlich Höchstwerte erreichen, keine erfreulichen Nachrichten. Am ehesten von diesem Beschluss betroffen sind alle Bewohner einer Immobilie und diejenigen, die sich noch eine erwerben möchten. Denn diese Entscheidung führt zu nichts anderem, als steigenden (Neben)Kosten, die beim Erwerb und der Unterhaltung berücksichtigt werden müssen. Damit wird die Entscheidung für solch eine Immobilie unattraktiver gemacht. Durch enorme Mehraufwendungen bei Neubauten und energetischen Anforderungen – Stichwort Solardach- und Fahrradstellplatzpflicht – sind Gegenargumente wie »wir sind unter dem Bundesdurchschnitt« schnell abgegolten. Die Liste mit Maßnahmen wird in künftigen Jahren noch deutlich weiter gehen. Es stellt sich die Frage, wer denn der Gemeinderat ist und aus welchem Klientel sich dieser zusammensetzt. Offenbar repräsentiert dieser nicht den repräsentativen Querschnitt der Einwohner (»Medianwähler«), da man solche Beschlüsse nur dann treffen kann, wenn man von obigen Gründen keine Auswirkungen spürt. Im Sinne der Mehrheit der Einwohner kann diese Entscheidung nicht sein. Aber das ist man aus der Politik inzwischen gewohnt.
Tom Weber,
Zell am Harmersbach