Gemäß § 17c der neuen Corona-Verordnung gilt während der Alarmstufen die 3G-Pflicht in den kommunalen Verwaltungen.
Ab dem 1. Januar 2022 ist daher der Zutritt zum Zeller Rathaus und den Ortsverwaltungen nur noch mit einem 3G-Nachweis (Impfzertifikat, Genesenen-Bescheinigung oder Testnachweis) möglich. Die Nachweispflicht gilt für alle Personen über 6 Jahre. Das teilt das Hauptamt der Stadt Zell mit und ergänzt: »Eine Möglichkeit sich vor Ort im Rathaus oder den Ortsverwaltungen testen zu lassen, gibt es nicht. Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise bereits mit, wenn Sie das Rathaus besuchen.«