Bereits im Juni 2020 hatte der Zeller Gemeinderat mehrheitlich der Ansiedlung eines Aldi-Marktes im Gewerbegebiet Keramikareal zugestimmt. Das Regierungspräsidiums Freiburg hat daraufhin die Erstellung eines Bebauungsplans sowie weiterer Fachgutachten gefordert. Unter anderem wurde eine Einzelhandels-Auswirkungsanalyse erstellt, die die raumordnerische Zulässigkeit des Vorhabens begründet. Vom Büro Kappis wurde eine »vorhabenbezogener Bebauungsplan« erstellt, den der Zeller Gemeinderat am Montag bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen befürwortet hat.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan lässt ausdrücklich nur die Ansiedlung eines Aldi-Marktes zu. Entsprechend den Vorgaben muss die Verkaufsfläche kleiner als 800 Quadratmeter sein und die Fläche für das Non-Food-Sortiment darf 10 Prozent nicht überschreiten. Der Umweltbericht verlangt zur Nordrach hin eine Begrünung, die Untergliederung der Parkfläche mit fünf Bäumen sowie eine extensive Begrünung des Flachdachs oder den Aufbau einer Photovoltaikanlage. Für den ökologischen Ausgleich der Baumaßnahme sind 107.515 Ökopunkte erforderlich, die im Stadtwald Papierhalde erbracht werden.
Alfred Winski vom Büro für Landschaftsplanung in Teningen sowie Dipl.-Ing. Kerstin Stern vom Planungsbüro Kappis-Ingenieure Lahr hatten dem Zeller Gemeinderat die Details der Planungen und Fachgutachten erläutert.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.