Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab dem 16. Dezember gültigen Fassung regelt der Paragraf 1.c die Ausgangsbeschränkungen. Danach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nur aus triftigen Gründen gestattet. Das Verteilen der Sternsingerpost wird nicht als triftiger Grund bezeichnet und untersagt.
Das Sternsinger-Leitungsteam wird die Sternsingerpost in den Kirchen der Seelsorgeeinheit zur Abholung bereitstellen. Die Post besteht aus einem Flyer zur Aktion 2021, dem Segensaufkleber für die Haustüren und einem Überweisungsformular für die diesjährige Spende.
Das Bestimmungsland der Sternsingeraktion 2021 ist die Ukraine. Im Osten der Ukraine herrscht seit 2014 Krieg. Viele Menschen fürchten dort um ihr Leben, Hundertausende sind aus der Region geflohen. Die Corona-Pandemie und deren Folgen bringen in Ländern wie der Ukraine enorme soziale, politische und gesundheitliche Probleme mit sich. Die Sternsingeraktionen unterstützen durch ihre Hilfe die Aktivitäten der Projektpartner vor Ort.
Das Caritas-Zentrum in der ukrainischen Stadt Kolomyia ist eins von elf Zentren, dass in der Ukraine gefördert wird. Psychologinnen helfen dort Kindern und ihren Familien aus schwierigen Verhältnissen mit Gesprächen, Spielen und gemeinsamen Aktivitäten. Die Sternsingeraktion ist angesichts einer globalen Pandemie ein wichtiges Zeichen der weltweiten Solidarität.