Die Talgemeinden Biberach, Nordrach, Oberharmersbach und Zell am Harmersbach informieren, dass die Kindergartengebühren auch für den Monat Mai ausgesetzt werden. Die Gebühren für die Notbetreuung werden erhoben.
In ihrer gemeinsamen Mitteilung weisen die vier Gemeinden darauf hin, dass seit Montag, 27. April 2020, die Notbetreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen ausgeweitet wurde. Bisher sei unklar gewesen, inwieweit sich das Land an den Kosten für die Kinderbetreuung für den Monat Mai beteiligt. Seit gestern ist klar, dass die Landesregierung den Kommunen eine Soforthilfe zukommen lässt, um Familien vor Ort entlasten zu können. Eine Abschlagszahlung ist u.a. für die Erstattung von Kindergartengebühren vorgesehen.
Die Gemeinden weisen gleichzeitig darauf hin, dass die Soforthilfen allerdings bei weitem nicht die Corona-bedingten Kosten und Einnahmeausfälle abdecken, die sich zur Zeit in den Städten und Gemeinden aufsummieren.
Entsprechend der gemeinsamen Empfehlung des Gemeinde- und Städtetags vom 28. April werden die Stadt Zell am Harmersbach sowie die Gemeinden Biberach, Nordrach und Oberharmersbach Gebühren für die Notbetreuung von den Eltern und Erziehungsberechtigten erheben, da hierfür tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen werden.
Für alle anderen wird die Erhebung der Kinderbetreuungsgebühren – wie bereits im April – auch für den Monat Mai 2020 ausgesetzt. Damit sei noch keine Entscheidung über einen endgültigen Gebührenverzicht getroffen. Die Entscheidung obliegt den jeweiligen Gremien vor Ort.