Die bisherigen Bestimmungen zur Notfallbetreuung werden erweitert. Demnach können die Notbetreuung auch Eltern in Anspruch nehmen, die außerhalb der Wohnung einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber unabkömmlich sind. Über die Ausweitung informiert die Stadt Zell heute in einem Brief die Eltern und Erziehungsberechtigten der Kindergartenkinder.
Aus Infektionsschutzgründen kann durch die Erweiterung auch künftig nur eine begrenzte Anzahl von Kindern betreut werden. Hierfür ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers zwingend erforderlich. Außerdem müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Wenn die Betreuungskapazitäten der Einrichtungen nicht ausreichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist. Ebenso die Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist und schließlich Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
Betroffene Eltern wenden sich bitte für weitere Informationen zur Notbetreuung an die jeweilige Kindergartenleitung. Ein Anmeldebogen kann auf der Homepage der Stadt Zell am Harmersbach unter der Rubrik »Aktuelles – Corona« downloaden oder im Kindergarten abholen. Der Anmeldebogen soll schnellst möglichst in der jeweiligen Einrichtung abgegeben werden.
Nach Auswertung der eingegangenen Rücksendungen nimmt die Stadt Zell Kontakt mit allen Eltern auf, die Betreuungsbedarf für ihre Kinder angegeben haben und bespricht die weitere Vorgehensweise. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der jeweiligen Kindergartenleitung bzw. der Stadt Zell am Harmersbach. Je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder wird entschieden, in welchen Einrichtungen wie viele Gruppen betreut werden können.
»Uns liegt eine dringende Empfehlung des Städtetages vor, für den Monat Mai auf die Gebührenerhebung zunächst nicht zu verzichten. In jedem Fall wird für die in Anspruch genommene Notfallbetreuung eine Gebührenerhebung erfolgen müssen«, informiert Bürgermeister Günter Pfundstein in dem Elternbrief weiter: »Wir gehen davon aus, dass sich spätestens in der nächsten Woche eine generelle Klärung erreichen lässt, ob das Land einen teilweisen Gebührenverzicht finanzieren wird. Die Stadt hat erhebliche Aufwendungen für die Kindereinrichtungen auch ohne die Betreuung aller Kinder zu tragen.
In unserer Satzung ist klar geregelt, dass die Gebühr auch während den Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder bei vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten ist. Wie Sie wissen, haben wir für den Monat April 2020 die Erhebung der Kindergartengebühren ausgesetzt. Bitte haben Sie Verständnis, wenn in Anbetracht der dynamischen Lage viele Dinge immer nur sehr kurzfristig entschieden oder zugesagt werden können.«