Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten im Ortenaukreis erhöht sich am Sonntag um weitere 32 Personen auf nun 304. In Zell am Harmersbach gibt es inzwischen drei bestätigte Corona-Fälle. In Oberharmersbach einen Fall. Die Orte Nordrach und Biberach tauchen weiterhin nicht im Situationsbericht des Landesgesundheitsamtes auf.

Der Situationsbericht der COVID-19 Fälle im Ortenaukreis stellt auch die Unterteilung der Erkrankten auf die verschiedenen Altersgruppen dar.
Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus 24 Städten und Gemeinden des Ortenaukreises, erstmals gibt es nun auch in Ortenberg einen bestätigten Fall. Bei keiner der Personen ist etwas über einen Aufenthalt in einem Risikogebiet bekannt.
Wichtig zur Interpretation der Daten (Darstellung pro Tag): Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Es werden täglich Fallzahlen veröffentlicht, die dem Gesundheitsamt bis 14 Uhr direkt von den Laboren übermittelt werden. Die nach 14 Uhr übermittelten Fälle werden erst am Folgetag veröffentlicht.
Die Grafiken bilden ausschließlich Sars-CoV-2 Fälle ab, die durch einen positiven Labornachweis bestätigt, und den Behörden übermittelt wurden. Mit »Sars-CoV-2« ist der aktuell grassierende Virus gemeint, der Symptome verursachen kann, aber nicht muss.
Der Begriff »COVID-19« beschreibt wiederum die durch »Sars-CoV-2« ausgelöste Atemwegskrankheit. COVID-19 Patienten sind dementsprechend Menschen, die das Virus Sars-CoV-2 in sich tragen und Symptome zeigen.
Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der mit Sars-CoV-2 infizierten Personen höher ist. Dies liegt u.a. daran, dass nicht alle Erkrankungen erkannt oder erfasst werden, weil die Patienten gar nicht getestet werden oder aufgrund milder Symptome nichts von ihrer Ansteckung wissen.
Die Zeit zwischen Infektion und Auftreten der Symptome (Inkubationszeit) kann bis zu 14 Tagen dauern. Am 11. März 2020 wurde die weltweite Ausbreitung von COVID-19 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt. Nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten am 13. März 2020 appellierte Bundeskanzlerin Merkel an die Bürger, »alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen und auf Sozialkontakte zu verzichten«. Nach Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums vom 13. März 2020 sollten sich alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten selbst in Quarantäne begeben, das heißt symptomunabhängig »unnötige Kontakte« vermeiden »und […] zwei Wochen zu Hause« bleiben. Am 17. März 2020 veränderte das RKI die Gefährdungseinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung und schätzte dies nunmehr als insgesamt »hoch« ein.
In Baden-Württemberg wurden ab dem 18. März 2020 gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung sämtliche Versammlungen und Veranstaltungen untersagt. Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder auf ein »umfassendes Kontaktverbot«.