Leserzuschriften stellen die Meinung der Leser dar. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor und übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt.
Zum Artikel »Alles bleibt vorerst wie gehabt« in der Ausgabe 8/2020.
Viele Interessierte haben diese Sitzung mit Spannung verfolgt, verbunden mit der Hoffnung, hierzu vielleicht etwas sagen zu dürfen, mindestens ein kurzes Statement abgeben zu können. Schon zu Beginn der Sitzung wurde von Herrn Bürgermeister Pfundstein verkündet, keine Wortmeldungen zuzulassen »Wenn, dann nur kurz«. Da auch keine Möglichkeit, wenigstens über eine Bürgerfrageviertelstunde gegeben war, gelang es auch nur einigen ganz Mutigen ihre Meinung zu äußern. Unter demokratischen Gesichtspunkten kann man diese Sitzung nicht einordnen.
Der Schwerpunkt war ausgelegt auf die Widerlegung des Vorwurfs der »Raserei« auf diesem Streckenabschnitt und somit der Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und anderen Nutzern.
Geschwindigkeitsmessungen durch das Landratsamt auf dieser neuen Strecke haben klar aufgezeigt, dass sehr wohl viele Verstöße zu verzeichnen waren und das bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 1.600 Fahrzeugen pro Tag. Die genannten Zahlen waren aber für die Mehrzahl der Ausschussmitglieder überhaupt kein Grund verkehrsberuhigende Maßnahmen einzuleiten. Außer Blechschäden ist ja bisher auch überhaupt nichts passiert, also lasst uns doch erst mal abwarten und das Ganze beobachten. Nach dem Motto alles halb so wild, es wird schon nichts passieren. Bis auf zwei Ausschussmitglieder stimmten alle unisono für diesen genialen Vorschlag. Die Verkehrsteilnehmer müssen halt an dem Engpass zur Spitalstraße Rücksicht üben. Übrigens genau dort am Bahnübergang hört der Luxus eines Gehweges stadteinwärts auf – rette sich wer kann. Das andere Ende der St.-Gallus-Straße hat übrigens die gleiche Problematik aufzuweisen. Der Gehweg endet am Ende der Häuserfront und mündet direkt auf den immer sehr gut belegten öffentlichen Parkplatzes entlang des Parks vom St.-Gallusheim. Hier könnte man zum Beispiel ein Hinweisschild platzieren, mit dem Wortlaut: »Fußgänger bitte weichen sie auf die Fahrbahn aus« oder für weniger Beleibte »Versuchen Sie durch das Labyrinth der PKWs zum Ende der Parkzone zu gelangen«. Dies gilt natürlich auch für Rollstuhlfahrer und Rollatorbenutzer. Anschließend haben sie wieder die Möglichkeit, über einen nicht barrierefreien Aufgang den fortführenden Gehweg zu benutzen. Sie müssen dort allerdings auf das Andreaskreuz (Gehwegbreite nur noch 75 Zentimter) achten. Wer Richtung Wallfahrtskirche links abbiegen will, sollte unbedingt den Kreuzungsverkehr beachten. Hier befindet sich neben dem Bahnübergang noch eine kritische Einfahrt für LKWs zu einem Industriebetrieb.
Also auch in Zukunft Augen auf in der St.-Gallus-Straße damit wir die Hoffnungen der Stadtoberen nicht enttäuschen. Das wünscht sich natürlich auch der Schreiber dieses Leserbriefes.
Hans-Peter Eßlinger,
Zell am Harmersbach