Am Montag traf sich der Zeller Gemeinderat zu seiner konstituierenden Sitzung. Das alte Gremium konnte keine Hinderungsgründe erkennen, so dass alle gewählten Vertreter verpflichtet wurden.
Normalerweise ist die Feststellung von Hinderungsgründen eher eine Formalie. Diesmal wurde im Fall des Zeller Gremiums jedoch § 29 Absatz 5 der Gemeindeordnung im Vorfeld intensiv beleuchtet und diskutiert (wir berichteten).
Nach dieser Vorschrift stellt der bisherige Gemeinderat vor der ersten Sitzung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats fest, ob Hinderungsgründe vorliegen, welche dem Eintritt ins Gremium entgegenstehen könnten. Solche Hinderungsgründe können vorhanden sein, wenn ein Beamter oder städtischer Arbeitnehmer durch die Art seiner Tätigkeit die Möglichkeit hat, auf die Verwaltungsführung Einfluss zu nehmen. Konkret ging es um Elvira Schilli, Erzieherin im Kindergarten »Wirbelwind«.
Das Landratsamt hatte die Gemeinderatswahl und die Wahl der Ortschaftsräte bereits am 11. Juni für gültig erklärt und in einem Schreiben eine Woche später klargestellt, dass die alleinige Zuständigkeit der Feststellung, ob Hinderungsgründe vorliegen, beim bisherigen Gemeinderat liegt. Für das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde so weiter, bestünde kein Anlass die Entscheidung zu beanstanden, sofern diese nachvollziehbar begründet würde.
Der alte Gemeinderat folgte der sich anschließenden Ausführung von Bürgermeister Pfundstein, nach der die Aufgaben einer Erzieherin in einem der städtischen Kindergärten nahezu ausschließlich pädagogischer Natur sind. Verantwortliche Verwaltungsaufgaben seien nicht erkennbar, da diese ausschließlich von der Kindergartenleitung wahrgenommen würden. Dazu gehörten Grundsatzentscheidungen über die Konzeption, Personalentscheidungen, Erstellen von Dienstplänen und einiges mehr.
In aller Deutlichkeit machte Bürgermeister Pfundstein zudem klar, dass im Vorfeld der Wahlen alles korrekt abgelaufen sei. Der Gemeindewahlausschuss hätte im Vorfeld die Wählbarkeit der Kandidaten geprüft. Diese erstreckt sich beispielsweise auf Mindestalter und den Wohnort. Jeder Bewerber, der die Voraussetzung erfüllt, sei in den Stimmzettel aufzunehmen – selbst wenn von vorneherein feststünde, dass ein Hinderungsgrund vorliegt und das Amt deswegen nicht angetreten werden könne. Stimmen würden nicht verloren gehen, wenn ein Hindernisgrund vorliegen würde, da beim bestehenden Verhältniswahlrecht auf Grundlage offener Listen die Stimmen auf jeden Fall mit in das Ergebnis der Partei oder Wählervereinigung einfließen.
Mit dem Sprechen der Verpflichtungsformel und einem Handschlag des Bürgermeisters war der neue Gemeinderat schließlich im Amt. Das Stadtoberhaupt freute sich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. Er erinnerte: »Die Gesetze und Ihre Wahl sind die Vollmacht, nach Ihrer Überzeugung das Beste für die Stadt zu erreichen. Sie sind Vertreter der ganzen Bürgerschaft!« Jeder sei frei, im Rahmen der Gesetze nach seiner nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden. An andere Verpflichtungen sei niemand gebunden.
Am 22. Juli nimmt der neue Gemeinderat in seiner ersten »richtigen« öffentlichen Sitzung die Arbeit auf.
Info
Der Gemeinderat ist Teil der Gemeindeverwaltung. Er überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt bei Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung, sofern sie seine originären Aufgaben betreffen. Für die innere Organisation der Verwaltung ist der Bürgermeister zuständig. Er erledigt die staatlich übertragenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit. Er muss Beschlüssen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzeswidrig sind, er kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind. Der Gemeinderat ist kein Parlament, sondern Teil der Verwaltung. Das führte Bürgermeister Günter Pfundstein in der letzten Gemeinderatssitzung des alten Rats am Montag aus.