Die Baum-Allee am Stadteingang steht auf dem Prüfstand. Ein Baum wurde am heutigen Mittwoch gefällt. Bei den weiteren Bäumen erfolgt ein Kronenpflegeschnitt, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann.
Bürgermeister Günter Pfundstein teilte mit, dass am Montag zusammen mit der Kreisstraßenmeisterei, einem Fachmann für Baumpflege sowie dem zuständigen Naturschutzbeauftragten des Landratsamtes die Baum-Allee am Ortseingang begutachtet wurde. Einige Bäume sind augenscheinlich nicht im besten Zustand.
Es geht der Kreisstraßenmeisterei vor allem um die Verkehrssicherungspflicht. Bei starkem Wind fallen regelmäßig Äste und Bruchholz auf die Fahrbahn, was unter Umständen zu Unfällen oder Schäden an den Fahrzeugen führen kann. Die Baumreihe gehört zum Straßenverkehrsraum der L94 und befindet sich – mit Ausnahme der letzten beiden Bäume in Richtung Stadtmitte – nicht im Eigentum der Stadt. Für die Verkehrssicherungspflicht ist somit die Kreisstraßenmeisterei des Ortenaukreises im Auftrag des Landes verantwortlich.
Grundsätzlich ist eine Baumreihe als Allee im innerörtlichen Bereich nicht besonders geschützt. Die Bäume stehen sehr dicht am Straßenrand. Die Sichtbeziehungen beim Ein- und Ausbiegen in die L94 sind stark beeinträchtigt. Sofern Nachpflanzungen erfolgen sollten, müsste mindestens ein Abstand zur Straße von drei Metern sichergestellt werden.
Bei der Begutachtung am Montag wurde beschlossen, dass ein Baum dringend gefällt werden müsse. Der Betriebshof der Stadt Zell hat die Mitarbeiter der Straßenmeisterei heute Vormittag bei dieser Maßnahme unterstützt.
An der gesamten Baumreihe wird ein Kronenpflegeschnitt durchgeführt und Totholz entfernt. Es handelt sich dabei ausdrücklich um Pflegearbeiten, die auch nach dem 1. März durchgeführt werden können. Diese Maßnahme ist nicht zu verwechseln mit einem Kronenschnitt, der grundsätzlich nur bis zum 28. Februar möglich wäre.
In einem zweiten Schritt wird das Landratsamt die Bäume einer tiefergehenden Prüfung unterziehen. Sollten darüber hinaus weitere Maßnahmen erforderlich werden, müsste das mit einem entsprechenden Gutachten dargelegt werden. Somit würden weitergehende Maßnahmen in keinem Fall vor der nächsten Winterperiode stattfinden können.