Kaum hat das neue Jahr begonnen, schon treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Einige Änderungen bringen etwas mehr Geld. Wir geben Ihnen einen Überblick:
Das Kindergeld erhöht sich um zwei Euro. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat.
Auch beim Kindesunterhalt sollten Betroffene prüfen, ob eine Neuberechnung sinnvoll ist. Die Düsseldorfer Tabelle wurde vollständig überarbeitet. Während sich in den vergangenen zehn Jahren lediglich die Tabellenbeträge erhöhten, wurden in der überarbeiteten Düsseldorfer auch die Einkommensgruppen angehoben. Dies kann im Einzelfall, trotz der angehobenen Tabellenbeträge, zu einer Reduzierung des Kindesunterhalts führen.
Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person.
Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt für ledige Erwachsene von 8820 Euro auf 9000 Euro. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften auf 18.000 Euro. Der Kinderfreibetrag wird um 72 Euro angehoben. Die Grundzulage für die Riester-Rente steigt auf 175 Euro pro Jahr.
Für Aufsehen dürfte eine Neuerung im Arbeitsrecht sorgen. ArbeitnehmerInnen, die in einem Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten, dürfen nunmehr erfragen, was Kollegen mit einer gleichartigen Tätigkeit verdienen. Langfristig sollen hierdurch die Lohnunterschiede zwischen Männer und Frauen verringert werden.
Mit dieser kurzen Übersicht möchten wir uns bei unseren Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen im vergangen Jahr bedanken. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, steht Ihnen das Team der Anwaltskanzlei Scheid gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!