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»Wer A sagt muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war« so Bertold Brecht. Die Mini-Fußgängerzone, die keine ist, nimmt seltsame Züge an. Eine 20-Meter-Sperrung kann doch nicht die Bezeichnung Fußgängerzone in Anspruch nehmen. Fehler müssen eingesehen und korrigiert werden. Der Vorteil »weniger Verkehrslärm« für die Bewohner der Fußgängerzone ist Augenwischerei. Der Verkehrslärm wurde nur auf andere Straßen umgelagert. Es geht nicht nur um die Anlieger und beteiligten Ladenbesitzer, sondern um alle Bürger von Zell, die die Kirchstraße benutzen wollen. Auch der angeführte Vorteil für die Autofahrer, nicht mehr in die Kirchstraße als Linksabbieger fahren zu können, verlagert sich in die Hintere Kirchgasse zwischen Richter und Moser. Im Gegensatz zur Kirchstraße müssen hier die Einbieger, wenn
der Gegenverkehr nicht nachgibt, unter Umständen rückwärts wieder zurück in die Hauptstraße, was mit großen Gefahren verbunden ist. Das Einbiegen in die Hintere Kirchstraße kann auch Staus bis zur Ampel verursachen. Der Vorschlag, den Kanzleiplatz als echte Innenstadtoase aufzuwerten, wäre viel sinnvoller.
Walter Bischoff,
Zell a. H.