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Zur Stadtratssitzung am Montag, 18. September: Ein Gemeinderat fragt nach dem aktuellen Stand. Wird der Gemeinderat nicht aktuell informiert? Wie soll ein Gemeinderat seine Entscheidungen treffen, wenn er nicht ständig »laufend« und »objektiv« informiert ist? Paragraph 24 regelt die Rechtsstellung und Aufgabe des Gemeinderats. Kennen Gemeinderäte und zumindest der Bürgermeister den Inhalt dieser gesetzlichen Regelung? »Der Gemeinderat …entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde … Der Bürgermeister vollzieht die Beschlüsse.« (§ 43, Absatz 1 60). Zudem erklärte der Bürgermeister, dass er das Thema Kirchstraße erst im Oktober entscheiden möchte. Frage: Wedelt da der Hund mit dem Wedel oder der Wedel mit dem Hund? Ich erwarte, dass die Entscheidung zum Thema Kirchstraße wieder mit der dem Bürgermeister wichtigen Transparenz und Offenheit geschieht. Sind die Gemeinderäte etwa nur Bittsteller? Wann hat der Gemeinderat der derzeitigen Situation die Rechtsgrundlage verschaffen? Jedenfalls nicht am 3.4.2017, weil sich die Beschlusslage geändert hat. Sachdienlich wäre ein TOP für die nächste, alsbaldige Stadtratssitzung: Zwischenbericht über die aktuelle Situation: a) pro, bitte Fakten, tunlichst nachvollziehbar. b) kontra, bitte Fakten, tunlichst nachvollziehbar. c) Kompromisslösungen. d) Was soll geschehen zwischen dem Ablauf der – so nicht genehmigten – Probephase und dem Ergebnis der eindeutigen breiten Bürgerbeteiligung? Und der Gemeinderat beschließt anschließend über das weitere Vorgehen. Damit wäre sicher allen Beteiligten bestens gedient. Erstaunt bin ich außerdem über die vom Bürgermeister in seiner Erklärung dargelegte »übergroße Mehrheit«. Auf welcher Basis wurde darüber Gewissheit erlangt?
Max Neumayer,
Zell a. H.