Wenn Raserei und Leichtsinn im Straßengraben enden, ist das meist ein Auslöser für menschliche Tragödien. Besonders wenn Kinder und Jugendliche an einem Unfall beteiligt sind oder ihn sogar verursachen, oft unter Alkoholeinfluss. Deshalb sollten Alkohol und Drogen im Straßenverkehr tabu sein.
Polizeihauptkommissar Tilo Meißner erläuterte dies anschaulich den Schülerinnen und Schülern der 8. Klassen im Bildungszentrum Ritter-von-Buß. Den Experten vom Referat »Prävention« im Polizeipräsidium Offenburg hatte Schulsozialarbeiterin Samira Jilg eingeladen, im Anschluss an das Präventionsprojekt »Tom & Lisa«, das in der Zeller Schule alljährlich über die Gefahren des Alkohols aufklärt.
Es ist indes nicht nur der Alkohol, der im Straßenverkehr Unheil anrichtet. Auch der Missbrauch von Rauschmitteln und Medikamenten macht Verkehrsteilnehmer zu tickenden Zeitbomben. »Wenn ein Heroinabhängiger wegen seinem Konsum einen Autounfall baut und stirbt, geht sein Tod zwar in die Verkehrsstatistik ein, aber es ist auch ein Drogentoter«, heißt es in einem Polizeivideo. Polizeihauptkommissar Meißner hatte Fotos und Kurzfilme mitgebracht, um den Achtklässlern am Beispiel einiger Fälle Verhaltensweisen und deren Folgen hautnah zu vermitteln. Auch Cannabis – im Ortenaukreis die meist konsumierte Droge – und die so genannten »Legal Highs«, psychoaktive Stoffe, die bislang als ungefährlich angesehen wurden, stellen eine Gesundheitsgefahr dar und schränken die Fahrtüchtigkeit erheblich ein.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind ebenso wie die gegen das Jugendschutzgesetz keine Kavaliersdelikte und können hart bestraft werden, erklärte Tilo Meißner und wies darauf hin, dass sich auch Fußgänger oder Fahrradfahrer, die unter Drogen stehen, strafbar machen.
Die jungen Zuhörer machten vom Angebot, auch während des Vortrags Fragen stellen zu können, regen Gebrauch, vielfach auch zum Thema »Führerschein«: Dabei wurde deutlich, dass Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr zwar Bier, Wein oder Sekt kaufen und konsumieren dürfen; wer aber mit 17 den Führerschein erwirbt, für den gilt im Fahrzeug die 0,0-Promille-Grenze. Und das bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Seinem Anspruch, die Schülerinnen und Schüler zum Nachdenken anzuregen, ist Hauptkommissar Meißner mit seinen eindrucksvollen Schilderungen und klaren Worten sicherlich gerecht geworden. Auch Sozialarbeiterin Jilg war voll des Lobes über den Vortrag und den Dialog mit den Achtklässlern, was wesentlich zum erfolgreichen Abschluss des gesamten Projekts beitrug.