In unserem Bericht vom 31. Mai über die öffentliche Sitzung des Biberacher Gemeinderats konnte der Eindruck entstehen, dass die Gemeinde gegen eine Marktansiedlung auf dem Keramikareal in Zell ist. Das Gegenteil ist der Fall. Biberach befürwortet die Ansiedlung. Allerdings will sich Biberach das theoretische Recht bewahren, dass sich in Zukunft auch auf ihrer Gemarkung ein Markt ansiedeln kann.
»Die Gespräche sind erfolgreich verlaufen«, erklärt Bürgermeisterin Daniela Paletta gegenüber unserer Zeitung. Sie erinnert an die einstimmigen Beschlüsse im Rahmen des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft. Bereits am 31. Oktober 2016 wurde der Beschluss gefasst, dass die Ansiedlung eines dm-Marktes am Ortseingang auf dem Keramik-Areal in Zell a. H. ausdrücklich befürwortet wird. Mit diesem Beschluss wurde der politische Wille der vier Verbandsgemeinden Zell a. H., Biberach, Nordrach und Oberharmersbach zum Ausdruck gebracht, einen Drogeriemarkt in Zell a. H. anzusiedeln.
Bei der Erstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes geht es für die Gemeinde Biberach nun auch darum, dass für die Zukunft im Zuge des Kongruenzgebotes eine weitere Marktansiedlung auf der Gemarkung Biberach »auf Zeit und Ewigkeit« ausgeschlossen wird. »Wir wollen uns für die Zukunft das theoretische Recht auf eine aktive Ansiedlungspolitik erhalten«, betont Bürgermeisterin Daniela Paletta. Dies wurde mit dem Beschluss des Biberacher Gemeinderats am 29. Mai zum Ausdruck gebracht.
Bereits bei einem Abstimmungsgespräch am 23. Mai 2017 mit dem Regionalverband in Freiburg, vertreten durch Dr. Dieter Karlin und Dr. Steffen Auer, an dem die Bürgermeister Günter Pfundstein und Siegfried Huber sowie Bürgermeisterin Daniela Paletta teilgenommen haben, konnte eine entsprechende Satzungsformulierung gefunden werden, die beiden Zielen gerecht wird. Die Marktansiedlung in Zell wird befürwortet und die Gemeinde Biberach behält für die Zukunft ihr Recht auf eine aktive Ansiedlungspolitik. Bereits heute verfügt Biberach im bestehenden Flächennutzungsplan über ein Vorranggebiet für eine mögliche Marktansiedlung.
Auch Bürgermeister Günter Pfundstein erklärte sich auf Anfrage gegenüber unserer Zeitung zum Sachverhalt: »Mit der überarbeiteten Formulierung ist nicht ausgeschlossen, dass sich künftig auch ein Drogeriemarkt in Biberach ansiedeln kann.« Allerdings werde bei der regionalplanerischen Betrachtung nach heutigem Stand eine Antragstellung wohl nicht erfolgreich verlaufen. Die Kaufkraft im Drogeriemarktsegment sei von den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft mit in den Markt in Zell berücksichtigt. Bürgermeister Pfundstein: »Wir wissen allerdings nicht, wie sich die künftigen regionalplanerischen Vorgaben entwickeln.«
In seiner nächsten öffentlichen Sitzung, die am Mittwoch, 14. Juni 2017, um 16 Uhr im Rathaussaal in Zell stattfindet, wird sich der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft erneut mit dem Thema befassen. Zur Beschlussfassung steht die Billigung des Entwurfs für die Änderung des Flächennutzungsplans auf dem Keramikareal mit der Sonderbaufläche »Drogeriemarkt« sowie der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Weitere Themen im Gemeinsamen Ausschuss sind der Rechenschaftsbericht für das Jahr 2016 sowie die Sanierung der L 94 mit der nachträglichen Auftragsvergabe für den Schmutzwasserkanal.