Er kämpft weiter für Strom vom eigenen Feld: Mit Agri-PV wagt Landwirt Stefan Lehmann ein Jahr nach dem gescheiterten Solarpark den zweiten Anlauf. Der Gemeinderat ist gespalten – am Ende entscheidet eine Stimme.
Montagabend im Rathaus von Oberharmersbach: Draußen dämmert der Frühling, drinnen geht es um eine Wiese. Wieder einmal geht es im Gemeinderat um Sonnenstrom. Und wieder einmal um eine Fläche im Jauschbach.
Kornbauer Stefan Lehmann wagt den zweiten Versuch: Im Jauschbach will er eine Agri-Photovoltaik-Anlage bauen. Kein klassischer Solarpark mehr, wie im vergangenen Jahr beantragt, sondern bewegliche Module, die sich mit der Sonne drehen – und hoch genug stehen, damit die Wiese weiter beweidet oder gemäht werden kann. Strom und Bewirtschaftung sollen sich nicht mehr ausschließen und darüber hinaus einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Neuer Antrag, neue Hürden
Im Frühjahr 2024 hatte der Gemeinderat eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Lehmanns Fläche (Flst.-Nr. 656) abgelehnt. Begründung: Auf nutzbaren Landwirtschaftsflächen sollen generell keine Freiflächen-PV-Anlagen entstehen. Jetzt bringt Lehmann eine Agri-PV-Anlage ins Spiel – die Kombination von Landwirtschaft und Stromerzeugung auf derselben Fläche.
Doch die Rechtslage ist kompliziert. Zwar wurde am 13. März die Landesbauordnung novelliert, für bestimmte Agri-PV-Projekte gilt nun ein vereinfachtes Verfahren. Sie müssen nicht mehr genehmigt, sondern nur angezeigt werden. Vorausgesetzt, sie bleiben unter 2,5 Hektar und pro Hofstelle wird nur eine Anlage errichtet.
In Lehmanns Fall fehlt laut Regierungspräsidium das dritte Kriterium, der „räumlich-funktionale Zusammenhang“ mit dem Hof. Die geplante Anlage liegt rund 500 Meter entfernt und erwecke nicht den Eindruck der Zusammengehörigkeit, sagt die Untere Baurechtsbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg. Aber ein klarer Maßstab fehlt: In der Praxis gelten meist 300 Meter als Obergrenze. Lehmann verweist auf seine Kühe, die täglich zwischen Stall und Wiese pendeln. Genutzt werde sie ohnehin vom Betrieb. Aber das Regierungspräsidium bleibt bislang bei seiner Ansicht.
Warten oder wagen?
Lehmann will den räumlich-funktionalen Zusammenhang für das vereinfachte Verfahren nicht einklagen und auch nicht auf eine weitere Gesetzesänderung hoffen. Die geplante Novelle des Baugesetzbuchs könnte künftig genügen lassen, dass sogenannte „Solarenergiegebiete“ im Flächennutzungsplan ausreichen – ganz ohne Bebauungsplan. Doch noch gilt diese Regelung nicht.
Sein Antrag deshalb: Die Gemeinde soll die Fläche in den Flächennutzungsplan aufnehmen und einen Bebauungsplan für das spezielle Vorhaben aufstellen. Die Planungskosten würde er tragen – wie bei vergleichbaren Projekten üblich. „An der Aufnahme der Fläche in den Flächennutzungsplan führe sowieso kein Weg vorbei – mit Novelle oder ohne,“ führt er aus. Lehmann ist bereits in Vorleistung gegangen: Er hat eine FFH-Vorprüfung veranlasst, ein Gutachten zum Artenschutz erstellt – alles auf eigene Kosten. Die Fläche ist laut Solaratlas Baden-Württemberg als wirtschaftlich geeignet eingestuft, ein Schutzgebiet liegt nicht vor.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.