Oberharmersbach vergibt die Jagdpacht neu – mit kürzerer Laufzeit, klareren Regeln und einer knappen Entscheidung im größten Revier.
Die Gemeinde hat die Weichen für die kommenden Jagdjahre gestellt. Der Gemeinderat entschied sich für eine klassische Jagdverpachtung der Eigenjagdbezirke mit einer Laufzeit von sechs Jahren. Das ist gesetzliches Minimum. Bisher waren die Jagdbezirke immer für neun Jahre vergeben worden.
Pachtzins bleibt gleich
Große Neuerungen bleiben aus. Beim Pachtzins bleibt alles beim Alten. Die Gemeinde ruft zwei Euro pro Hektar netto auf – mit Ausnahme der arrondierten Fläche des „Müllerjockenhofs“, deren 27 Hektar mit fünf Euro pro Hektar zu Buche schlagen. Hauptziel sei nicht, möglichst hohe Pachteinnahmen zu generieren, erklärte Bürgermeister Richard Weith, sondern ein „Wald, der gut da steht“.
Anpassung im Seuchenfall
Im neuen Jagdpachtvertrag sind neben der kürzeren Laufzeit lediglich zwei Passagen mit Bezug zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Falle eines behördlich verfügten Jagdverbots im Falle des Ausbruchs dieser Tierseuche verändert. Zudem entfällt künftig die Gegenzeichnungspflicht der Gemeinde für die Vergabe von Jagderlaubnisscheinen. Eine schriftliche Vorabinformation genügt jetzt. Und die neuen Pächter erhalten ein uneingeschränktes Durchfahrts- und Durchgangsrecht durch fremde Reviere. Damit soll sichergestellt werden, dass die Jagdgebiete problemlos erreicht werden können.
Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.