Oberharmersbacher Gemeinderat befasst sich mit einer Überdachung und um die Bauausführung bei der Sanierung der alten Riersbacher Schule.
Der Montagabend im Oberharmersbacher Gemeinderat war ein Beispiel für die Komplexität und die Emotionen, die Bauanträge mit sich bringen können. Während ein Fall mit einem Augenzwinkern abgeschlossen wurde, zeigte ein anderer, dass Bauvorhaben nicht nur aus Stein und Mörtel bestehen.
Das Phantom-Überdach
Ein Bauherr hatte 2011 einen Antrag für eine Überdachung gestellt, unter der er allerhand unterbringen wollte. Der Antrag war beim zuständigen Amt in Zell abgegeben worden, ist aber nie in Oberharmersbach zur Beratung im Gemeinderat angekommen. Der Bauherr dachte optimistisch und baute sein Überdach. Erst als ein neues Projekt anstand, fiel das Phantom-Überdach auf und die alten Unterlagen kamen ans Licht. Der Gemeinderat genehmigte das Bauvorhaben einstimmig nachträglich.
Auf dem gleichen Grundstück soll nun ein Tierunterstand neben einem Festmistlager und weiteren Dingen in einem Multifunktionsschuppen untergebracht werden. Doch das scheinbar einfache Vorhaben rutscht in ein reguläres Bauverfahren. Auch hier gab der Gemeinderat grünes Licht, wie üblich in solchen Fällen unter Vorbehalt landwirtschaftlicher und naturschutzrechtlicher Belange.
Alte Schule, neue Sorgen
Beim dritten Fall ging es um die Alte Schule. Sie wurde zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit neun Wohneinheiten umgebaut. Dazu wurde unter anderem das 2. Obergeschoss aufgestockt. Nach der Fertigstellung stellte sich heraus, dass die Bauausführung nicht der Genehmigung entsprach: Laut Genehmigung hätte das 2. Obergeschoss nicht auf voller Länge ausgebaut werden dürfen. Der Eigentümer reichte nun geänderte Pläne zum aktuellen Bestand ein. Die untere Baurechtsbehörde in Zell hat signalisiert, den veränderten Bauantrag abzulehnen, weil das Bauvorhaben nicht den baurechtlichen Bestimmungen entspräche. Das würde dazu führen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird. Das Gebäude hätte in diesem Fall lediglich einen Duldungsstatus. Legalisiert werden könnte es nur, wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellt, was nicht im Bestreben der Gemeinde liegt.
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