Bürgermeister Richard Weith kritisiert den »Aktionsplan Auerhuhn« und wendet sich an Ministerpräsident Kretschmann. In einer Presseerklärung wendet sich Bürgermeister Weith auch an die Öffentlichkeit.
Dass die Belange des Natur- und Artenschutzes bei der Frage der Genehmigungsfähigkeit von Windkraftanlagen schon immer eine große Rolle spielten, ist allgemein bekannt. Speziell für das Auerwild gibt es seit 2008 einen handlungsorientierten Maßnahmenplan, den sog. »Aktionsplan Auerhuhn«. Dieser erstreckte sich auf einen Planungshorizont bis 2018. Jetzt haben Umwelt- und Landwirtschaftsministerium den Maßnahmenplan bis 2027 fortgeschrieben und veröffentlicht.
Die darin gegebenen »Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Auerhuhnvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen« (so die amtliche Bezeichnung) dienen als Planungsgrundlage und wirken sich damit unmittelbar auf die Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen aus. Darin werden für zahlreiche windhöffige und damit grundsätzlich für die Windenergienutzung gut geeignete Flächen über Großteile des Schwarzwalds hinweg sog. Ausschlussempfehlungen und Restriktionen ausgesprochen. Wörtlich heißt es in dem fast 40-seitigen ministeriellen Papier: »Vorhaben, die in Flächen mit Ausschlussempfehlungen geplant werden, sind mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht genehmigungsfähig.«
Oberharmersbachs Bürgermeister Richard Weith bezeichnet diesen fortgeschriebenen Maßnahmenplan deshalb als »Verhinderungsplanung«, da die bisherigen Tabuflächen deutlich ausgeweitet wurden.
Den kompletten Bericht und weitere Bilder finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.





