Als letzter Rat der Talgemeinden fasste der von Oberharmersbach am Montag mit einer Gegenstimme den Beschluss, sich am interkommunalen Schlauchpool der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft zu beteiligen und gemeinsam mit den anderen Gemeinden eine Schlauchwaschanlage mit automatischer Druckprüfung anzuschaffen.
Damit ist der Weg frei, um den Förderantrag zu stellen, bei dessen Bewilligung 20 Prozent der Anschaffungskosten erstattet werden würden. Für Oberharmersbach kommt die Entscheidung zu dem interkommunalen Projekt gerade zur richtigen Zeit. Mit dem Baufortschritt am neuen Feuerwehrhaus besteht sowieso die Notwendigkeit, über den künftigen Umgang mit den Schläuchen und deren Prüfung zu entscheiden. Die Alternative wäre es gewesen, eine eigene Anlage zu kaufen. Die Anschaffungskosten dafür wären bei etwa 18.000 Euro gelegen. Fördergelder würde es dafür nicht geben.
Die Verteilung der Anschaffungskosten (78.000 Euro) für die Gemeinschaftslösung wird nach dem aktuellen Einwohnerschlüssel vollzogen werden. Für Oberharmersbach bedeutet das, dass die Gemeinde 15,43 Prozent (rund 12.000 Euro ohne Zuschuss/ca. 9.900 Euro mit Zuschuss) tragen wird. Die Unterhaltung orientiert sich an der Zahl der Schläuche. Oberharmersbach bringt 200 von 1.000 Schläuchen in den Pool mit ein und trägt folglich 20 Prozent der Unterhaltungskosten, die bei der Grundannahme eines ehrenamtlichen Gerätewarts ohne Entschädigung für die Gemeinde gut 255 Euro im Jahr betragen.
Die Vorteile des gemeinsamen Schlauchpools und der automatischen Druckprüfung (geringerer Arbeitsaufwand, Einsatz von unterwiesenem Personal, vereinfachte Dokumentation, größere Reserve, direkter Austausch an der Einsatzstelle) konnten nicht alle Räte überzeugen. Rolf Rombach ging in der Diskussion, die dem Beschluss voranging, davon aus, dass die Kosten für den Unterhalt schnell steigen werden. Die Zahlen für Logistik und Betriebskosten seien schön gerechnet. Er störte sich außerdem daran, dass die Grundvereinbarung keine Ausstiegsoption bietet.
Geld für Abbruch fließt in neue Heizung
In räumlichem Zusammenhang mit dem neuen Feuerwehrhaus stand ein weiterer Tagesordnungspunkt, bei dem es darum ging, wie mit dem Gebäude Talstraße 67 umgegangen werden soll. Eigentlich stand eine Sachentscheidung zum Abriss des schon seit längerer Zeit unbewohnten Hauses auf der Tagesordnung. Aufgrund baurechtlicher Vorschriften müsste die dem Wohnhaus zugewandte Seite des Feuerwehrhauses als Brandschutzwand ausgeführt werden, was Schätzungen zufolge Kosten von etwa 10.000 Euro verursachen würde. Eine Investition, die sich nur lohnt, wenn man das Wohngebäude Talstraße 67 zwingend erhalten möchte. Um es in einen zeitgemäßen Wohnstandard zu versetzen, müsste eine sechsstellige Summe in die Hand genommen werden. Wenig lohnenswert. Der Abbruch des Gebäudes wäre als »Beseitigung eines städtebaulichen Missstands« förderfähig, so dass die Gemeinde von kalkulierten Kosten von 70.000 Euro wohl nur 28.000 Euro tragen müsste. In Zeiten knapper Kassen, anderer dringender Projekte und einem striktem Konsolidierungskurs ist auch das noch viel Geld. Deshalb folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung auf den Abriss vorerst zu verzichten und stattdessen das Gebäude ausschließlich für Zwecke der Lagerhaltung umzuwidmen. Bei einem Lager als Nachbar braucht das Feuerwehrgerätehaus keine Brandschutzwand und der gesamte für den Abriss vorgesehene Haushaltsansatz kann in ein anderes, dringlicheres Projekt fließen. Mit dem Geld wird die endlich störanfällige, alte Heizung im Kindergarten ausgetauscht.
Und noch ein drittes Mal war das Feuerwehrhaus Thema im Gemeinderat. Rolf Rombach regte unter »Wünsche« an, Fahrradständer, die an der Schule wegen der geringeren Schülerzahl nicht mehr gebraucht werden, ans Feuerwehrhaus zu bringen. Dort würden sie dringend gebraucht. Eine gute Idee, fanden alle.