Ums Bauen beziehungsweise Bebauungspläne oder Grundstücksangelegenheiten ging es in der Gemeinderatssitzung am Montag in zahlreichen Tagesordungspunkten. Außerdem stand die Jugendarbeit der Vereine im Fokus.
So entschied der Rat mehrheitlich, dass im »Holdersbach II« ein Wohnhaus errichtet werden darf. Der bestehende Bebauungsplan hatte bisher lediglich die Errichtung einer Lagerhalle erlaubt. Rolf Rombach enthielt sich der Stimme, da er sich nicht sicher war, ob in diesem Falle die Zulässigkeit eines beschleunigten Planungsverfahren gegeben ist. Dafür darf das Bebauungsplangebiet maximal ein Hektar groß sein. Der Gemeinde entstehen durch die Umwidmung keine Kosten. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, alle Auslagen zu tragen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten der Verfahren, der Bauleitplanung, für die Änderung des Vorhabens- und Erschließungsplan, die Kosten für Gutachten und umweltplanerische Leistungen.
Außerdem gab der Gemeinderat dem Wunsch für einen Umbau einer bestehenden Dunglege zu einer Garage in der Brugasse statt und im Roßbach kann ein neuer Carport gebaut werden.
Aus der letzten nicht-öffentlichen Sitzung wurde berichtet, dass die Gemeinde Gartenflächen im Hagenbach verkaufen wird und Stellplatzflächen ans »Posthörnle« verkauft hat.
Jugendarbeit wird geschätzt
Die Gemeinde wertschätzt die Jugendarbeit, die die örtlichen Vereine leisten. Die Gemeinde fördert das Engagement und gewährt dem SV Oberharmersbach, dem TC Oberharmersbach, der DJK-Sportgemeinschaft, der Bärenzunft, dem Gesangverein Frohsinn und der Miliz- und Trachtenkapelle Zuschüsse im Gesamtvolumen von insgesamt 16.390 Euro.