Am Ende jeder Gemeinderatssitzung steht traditionell der Tagesordnungspunkt »Wünsche und Anträge«. Aktuelle Änderungen in der Wahlordnung nahm Andreas Kasper (Freie Wähler) zum Anlass für eine Anregung.
Die gültige Regelung besagt, dass in Gemeinden unter 3.000 Einwohner bis zu 24 Kandidaten pro Liste für die Gemeinderatswahl aufgestellt werden können. Das habe in der Vergangenheit dazu geführt, dass nicht immer die, für die die meisten gestimmt hatten, auch einen Sitz im Gemeinderat bekamen. Dazu gebe es immer wieder Schwierigkeiten bei der Kandidatensuche. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei oder Gruppierung sei in Oberharmersbach nicht so entscheidend wie die Persönlichkeit des Kandidaten, so Kasper. Sein Vorschlag: Eine gemeinsame Liste aller Bewerber. Der Vorstoß traf bei seinen Kollegen auf Verständnis. Bis zur Kommunalwahl in fünf Jahren wird genügend Zeit, über die Idee zu diskutieren. Und wer weiß – vielleicht wird Oberharmersbach ein Vorreiter sein …
Info
„Eine Liste, auf der alle Parteien vertreten sind, kann in Form eines gemeinsamen Wahlvorschlags aufgestellt werden. Dabei ist Paragraph 9, Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes zu beachten. Wenn dieser gemeinsame Wahlvorschlag der einzige Wahlvorschlag ist, der eingereicht wurde, findet in dieser Gemeinde Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber statt. Eine solche Kommune, in der alle Parteien auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag vertreten sind, ist uns im Augenblick allerdings nicht bekannt.“
Quelle: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (www. kommunalwahl-bw.de)