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Nordrach | 11.05.2018

Junker darf in Gengenbach landen

Verwaltungsgericht hat Klage zweier Nachbarn abgewiesen – Revision gegen das Urteil ist möglich – In Nordrach Vergleich geschlossen

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Hubschrauber-Landungen auf dem Industrieareal in Gengenbach und beim Firmensitz in Nordrach: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg ist das auch in Zukunft möglich. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Hanspeter Schwendemann

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in Sachen Hubschrauberlandeplatz der Firma Junker entschieden. Die Klage zweier Nachbarn wurde abgewiesen. Das heißt, die Firma Junker hat in erster Instanz Recht bekommen. Dies teilt die Stadt Gengenbach in einer Pressemitteilung mit. Fabrikant Erwin Junker möchte das Urteil nicht öffentlich bewerten, da die Kläger die Möglichkeit haben, gegen das Urteil Revision einzulegen.

Bereits am 10. April 2014 hat die Firma Junker die Verlegung ihres Firmensitzes von Nordrach auf das ehemaligen Hukla-Areal angekündigt. Seither läuft das Planungsverfahren. 15 Millionen Euro soll die Investition betragen inklusive einer Akademie. Rund 300 Arbeitsplätze sollten entstehen. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte im Dezember 2016 die Nutzung eines Sonderlande­platzes auf dem Firmengebäude genehmigt, und zwar montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr. Die Zahl der Hubschrauberflüge ist in den verkehrsreichsten sechs Monaten auf 360 begrenzt.

Zwei Kläger aus der Nachbarschaft hatten diese Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes des Landes Baden-Württemberg für das Unternehmen Erwin Junker angefochten. Nach sechzehn Monaten Wartezeit erörterte das Verwaltungsgericht im April die Klage in einer vierstündigen Verhandlung. Dabei waren die Stadt Gengenbach sowie die Firma Junker als Beigeladene zugelassen.

Bürgermeister Thorsten Erny machte noch einmal vor Gericht die enorme Bedeutung einer Ansiedlung der Firma Junker in Gengenbach deutlich. »Noch immer befindet sich unsere Stadt nach dem Hukla-Aus in einem Strukturwandel. Noch immer müssen viel mehr Menschen zur Arbeit auspendeln als in unsere Stadt einpendeln. Die Gewerbesteuer ist seit Jahrzehnten unterdurchschnittlich«, meinte der Bürgermeister. Dies hätte sich bereits auch an vielen Stellen der städtischen Infrastruktur wie bei Schulen, Kindergärten, Straßen und Brücken bemerkbar gemacht.

»Deshalb habe ich die Junkeransiedlung auch als Jahrhundertchance bezeichnet«, so der Bürgermeister rückblickend auf den seit nun vier Jahre dauernden Schwebezustand. Vor Gericht, so die Stadt Gengenbach in ihrer Bewertung, sei leider auch der fehlende Wille der Kläger zu einem Kompromiss deutlich geworden. Dennoch hofft der Bürgermeister, dass dieses Urteil auch einen Schlussstrich unter die jahrelangen Diskussionen zieht.

»Wir sollten alle den Blick nach vorne richten, um gemeinsam für alle Beteiligten außerhalb des Gerichtssaals vernünftige Lösungen im künftigen Miteinander zu finden«, zeigte sich der Bürgermeister nach dem Urteil versöhnlich. Es gebe keine Maßnahme ohne negative Begleit­erscheinungen. Nach einer fairen Chancen-Risiken-Abwägung sollte doch für jeden klar sein, dass die ganze Stadt nur gewinnen könne. Gewinnen würden auf jeden Fall die jungen Menschen in der Region. Hat die Firma Junker doch angekündigt, ihre Lehrwerkstatt mit bis zu 80 Auszubildenden neben den bisherigen 300 Arbeitsplätzen in der Verwaltung in Gengenbach anzusiedeln.

Vergleich in Nordrach

Auch gegen die Hubschrauberlandungen vor dem Firmensitz in Nordrach hat es Klagen von fünf Anwohnern gegeben. Hier wurde vor dem Verwaltungsgericht Freiburg zwischen den beiden Parteien ein Vergleich erzielt. Die Firma Junker verpflichtet sich, dem Regierungspräsidium monatlich eine Kopie des Flugbuches vorzulegen. So soll überprüft werden, dass die vereinbarte Zahl der Flugbewegungen und die Flugzeiten eingehalten werden. Im Gegenzug zogen die Nordracher ihre Klagen zurück.

Genehmigt sind maximal fünf Starts und Landungen pro Tag. Die Zeiten: Montag bis Freitag 7 bis 13 Uhr und 14 bis 19 Uhr. Hinzu kommen maximal je fünf zwischen 6 und 7 Uhr sowie 19 bis 22 Uhr sowie samstags zwischen 13 und 14 Uhr. Pro Halbjahr ist die Zahl aber auf je 130 Starts und Landungen beschränkt. Nachts sowie sonn- und feiertags ist Flugverbot.

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