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Gengenbach, Nordrach | 16.12.2016

Für den geplanten Junker-Neubau:

Hubschrauber-Landeplatz in Gengenbach genehmigt

Regierungspräsidium Freiburg gibt klar geregelte Betriebszeiten vor

Foto:
Anflug des Junker-Hubschraubers auf das neue Firmengelände in Gengenbach. Künftig sind dort regelmäßige Landungen möglich. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Hanspeter Schwendemann

Das Regierungspräsidium Freiburg hat die luftrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlandeplatzes auf dem
geplanten Firmengebäude der Firma Erwin Junker Grinding Technology in Gengenbach erteilt. Vom Nordracher Unternehmen war bis zum Redaktionsschluss aus terminlichen Gründen von der Geschäftsleitung noch keine Stellungnahme zu dieser Entscheidung zu erhalten.  

Foto: Hanspeter Schwendemann
Anflug des Junker-Hubschraubers auf das neue Firmengelände in Gengenbach. Künftig sind dort regelmäßige Landungen möglich.
Foto: Hanspeter Schwendemann
Anflug des Junker-Hubschraubers auf das neue Firmengelände in Gengenbach. Künftig sind dort regelmäßige Landungen möglich.

Flugbetrieb ist nach der Entscheidung der Behörde jedoch nur montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 13 Uhr möglich, heißt es in der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums. Außerdem ist die Zahl der Flugbewegungen auf 360 in den verkehrsreichsten sechs Monaten eines Jahres begrenzt.

Die Behörde hatte eine umfangreiche Abwägung vorzunehmen: Dabei galt es einerseits das Interesse des Investors und der Stadt Gengenbach auf Umsetzung des Gesamtprojekts zu berücksichtigen, für das als Argument die Schaffung von 300 neuen Arbeitsplätzen ins Feld geführt wurde. Auf der anderen Seite wurde aber auch das berechtigte Ruheinteresse der Anwohnerinnen und Anwohner in ihrem Wohnumfeld besonders in die Entscheidung einbezogen. Diese Interessenabwägung mit dem Ziel der Herbeiführung eines möglichst optimalen Interessenausgleiches war ein Schwerpunkt der Entscheidung.

Das Vorhaben dient dem Flugbetrieb (Werksverkehr) der Firma Erwin Junker Grinding Technology für wichtige Material- und Personentrans­porte, heißt es im Antrag. Die Firma hatte die Ansiedlung in Gegenbach von der Einrichtung und dem Betrieb eines Hubschrauber-Sonderlande­platzes abhängig gemacht. Nach Anhörung der Fachbehörden und Auswertung der eingegangenen Einwendungen von Privatleuten hat die Luftfahrtbehörde des Regierungspräsidiums nach umfassender rechtlicher Würdigung aller für und gegen das Vorhaben sprechenden Argumente eine Genehmigung unter verschiedenen Bedingungen und Auflagen erteilt.

Gerade mit dem bei den Anwohnerinnen und Anwohnern sehr kontrovers diskutierten Thema der Flugbetriebszeiten und möglicher Lärmbeeinträchtigungen hat sich das Regierungspräsidium sehr intensiv auseinandergesetzt und mit den Interessen der Antragstellerin abgewogen. Zum Schutze der Anwohner vor übermäßigen Lärmbeeinträchtigungen wurde daher der Betrieb auf montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr beschränkt. Die Einrichtung eines beschränkten Bauschutzbereichs, aus dem sich Beschränkungen für die Bebauung im Umfeld ergeben könnten, wird nicht für erforderlich gehalten.

Darüber hinaus besteht Flugbetriebsverbot – insbesondere sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Zudem wurde das Flugaufkommen gemäß den Antragsunterlagen auf 360 Flugbewegungen (Starts und Landungen) in den verkehrsreichsten sechs Monaten eines Jahres limitiert. Als Tagesmaximum wurden zehn Flugbewegungen festgelegt – beispielsweise fünf Starts und fünf Landungen. Den privaten Einwendern sowie den am Verfahren beteiligten Stellen wird die Entscheidung in den nächsten Tagen zugestellt.

Verantwortungsvolle Entscheidung

Gengenbachs Bürgermeister Thorsten Erny zeigte sich in seiner Stellungnahme erleichtert und erfreut über die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg. »Das Regierungspräsidium hat sehr verantwortungsvoll versucht, alle Interessen abzuwägen, dafür bin ich den verantwortlichen Beamten, aber auch Frau Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer sehr dankbar«, betont Bürgermeister Erny.

Jetzt sei der Weg frei, dass die Firma Junker ihren Verwaltungsneubau mit Akademiegebäude in Gengenbach verwirklichen kann. Die Stadt Gengenbach hatte bereits im Vorfeld die Baugenehmigung für den Neubau der Firma Erwin Junker Grinding Technology erteilt. Gefehlt hatte jetzt nur noch die Genehmigung des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes.

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