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Rechtsmittel gegen den Grundsteuerwertbescheid
Einem Einspruch gegen einen – offensichtlich – falschen Steuerbescheid des Finanzamtes kann nur mit einem qualifizierten Gutachten – in Baden-Württemberg – der DIA Consulting Aktiengesellschaft DIAZert, Zertifizierungsstelle, Eisenbahnstraße 56, 79098 Freiburg – abgeholfen werden. Ein anderer Bodenrichtwert kann nur angesetzt werden, wenn er nachgewiesen durch ein solches Gutachten um mehr als 30 Prozent abweicht. In der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts waren auch Angaben über wertmindernde Sachverhalte zu machen z. B. Wegerecht, Grunddienstbarkeiten, Baulasten, Denkmalschutz. Auf geltend gemachte Wertminderungen wurde in dem Bescheid mit keinem Wort eingegangen, waren also nutzlos. Diese Angaben wurden nicht etwa übersehen oder vergessen, das hat vielmehr System. Solche fehlerhaften Verwaltungsakte sind nicht rechtsbeständig. Nun soll »ein Professor« aus Freiburg mit besonderer Ortskenntnis und Sachverstand und mit einem sicher der Qualifikation angemessenem Honorar beauftragt werden; aus Vereinfachungsgründen und markt wirtschaftlich darf nur eine AG begutachten.
Aufgrund der Konzentrierung gibt es sicher auch einen Mengenrabatt. Wie ist der Kostenrahmen einzuschätzen? Damit werden nebenbei auch abweichende Argumente und Meinungen vermieden. Ein qualifiziertes Gutachten fordern, wenn ein Steuerbescheid offensichtlich eine Fehlentscheidung ist? Eine Fehlentscheidung die – im Einzelfall – ein Blinder oder gar der Dorfdepp unschwer erkennen kann. Ein Schelm der Böses dabei denkt? Vielleicht ein Trick, um die 30-Prozent-Klippe zu erzwingen bzw. zu umgehen? Wo gibt es die Aktien der AG zu kaufen; hat ein Herr »Tandler« schon investiert? Eine Gelddruckmaschine? Unbürokratisch? Bürgernähe? Öffentlichkeitsarbeit? Im bürgerlichen Recht würde man bei mehr als 30 Prozent vielleicht von Wucher reden! Merke: Unrecht beginnt erst bei mehr als 30 Prozent.
Max Neumayer,
Biberach