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Zum Bericht »Flexiblere Betreuung kostet Geld« in der Ausgabe vom 23/2022.
In dem Artikel wurde durch Bürgermeister-Stellvertreterin Frau Ringwald kritisiert, dass die politische Gemeinde bei hoher Defizitbeteiligung kaum Mitspracherechte hätte. Dazu ist anzumerken, dass die Betriebskostenverträge, die mit der Kirchengemeinde abgeschlossen sind, mit den Kirchen auf Standard-Rahmenverträgen basieren. Diese sind mit dem Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg und den Kirchen abgestimmt. In den regelmäßig stattfindenden Kuratoriumssitzungen, in denen die politische Gemeinde auch vertreten ist, wird über alle wichtigen Themen informiert und gesprochen. Die Kath. Kirchengemeinde Biberach stellt jeden Euro, den sie zum Betrieb für die Kindergärten durch Schlüsselzuweisungen (Steuermittel vom Erzbistum Freiburg) erhält, zur Abdeckung des Defizits zur Verfügung. Von Seiten des Gesetzgebers haben die politischen Gemeinden die Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen. Auch ist es politischer Wille, dass wesentlich mehr Kindertagesstättenplätze für unter 3-Jährige zur Verfügung gestellt werden müssen, die selbstverständlich einen höheren Personalaufwand erfordern. Würde sich die Kath. Kirchengemeinde nicht für den Kindergartenbetrieb engagieren, verblieben der politischen Gemeinde neben dem Defizitanteil der Kirche auch sämtliche Nebenkosten für den Betrieb, die da z.B. sind Verwaltungskosten zur Bezahlung des Personals, Stellenbesetzungen, Kosten der Abwicklung des Betriebs (Buchhaltung u.a.). Hier käme noch einmal ein nicht unerheblicher 5-stelliger Betrag hinzu. Ich finde man sollte froh sein, dass sich die Kirche bei den Kindergärten engagiert.
Barbara Motruk,
Biberach