Friseurbetriebe sind wieder erheblich vom Lockdown betroffen. In der Branche wächst der Unmut über die lange Schließungsdauer. Heimliche Haarschnitte bei den Kunden Zuhause sind derzeit ein großes Thema – Schwarzarbeit.
Friseurinnungsobermeisterin Heike Hartmann appelliert an alle Bürger, die sich zurzeit die Haare Zuhause frisieren lassen: Lasst es bitte sein. Damit wir nach dieser harten Zeit noch für euch da sein können, verzichtet auf diese Dienstleistung und wartet, bis wir wieder öffnen dürfen.
Das Erbringen von Friseurdienstleistungen ist unter Androhung hoher Bußgelder somit seit vier Wochen verboten. Der Bußgeldkatalog sieht hier Strafen für Schwarzarbeit zwischen 250 und 5.000 Euro vor.
In der Ortenau gibt es 405 Friseurbetriebe mit insgesamt 92 Auszubildenden. Seit März 2020 verzeichnet die Handwerkskammer Freiburg 19 Betriebsschließungen. Diese Zahl beinhaltet auch Betriebsübernahmen und Umgründungen.
11.800 Friseurbetriebe in Baden-Württemberg sind zum zweiten Mal von einem Lockdown betroffen. Die meist inhabergeführten Beautyunternehmen stehen vor einem finanziellen Desaster. »Uns fehlt eine Soforthilfe, die unbürokratisch und verlässlich ist. Die Situation ist dieselbe wie im Frühjahr 2020«, klagen die Betriebe.
Die Überbrückungshilfe III der Bundesregierung ist im Moment nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Für die Friseurbetriebe ist schnellstmöglich eine Anpassung auf die Gegebenheiten kleiner Betriebe vorzunehmen. Davon abgesehen sind zeitnahe und unbürokratische Abschlagszahlungen für den Liquiditätserhalt zwingend notwendig.
Rund 3.000 Auszubildende bangen um ihre Ausbildungsplätze. Die duale Ausbildung ist Grundlage und Garant für den Erhalt des soliden Friseurhandwerks.
Die Beautybranche kann mit einem ausgeklügelten Hygiene- und Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege sichere Friseurbesuche anbieten. Hohe Standards gelten schon immer und sind der aktuellen Pandemie angepasst.
Die Politik wird aufgefordert, keine weitere Verlängerung des Lockdowns zu beschließen: Am 1. Februar 2021 müssen die Friseure wieder öffnen, eine weitere Schließung verkraften die Betriebe nicht.