Auf dem Keramik-Areal in Zell a. H. ist der Bau eines Drogeriemarkts in Aussicht. Das hätte auch Auswirkungen auf Biberach, über die der Gemeinderat in seiner
Sitzung am Montag diskutierte.
Dass ein Drogeriemarkt dringend gebraucht wird, ist offenkundig. »Die Ansiedlung stärkt den Handel in der Raumschaft. Die Kaufkraft im Harmersbachtal soll erhalten werden,« eröffnete Daniela Paletta die Beschreibung des Sachverhalts. Ein Gutachten stellte schon im Jahre 2007 fest, dass ungefähr die Hälfte der Kaufkraft für Drogerie-Artikel aus der Stadt herausflossen. Das »Schlecker«-Aus 2012 hat dieses Defizit noch vergrößert. Bemühungen, einen neuen Anbieter für den Innenstadtbereich in Zell a. H. zu gewinnen, blieben erfolglos. Nun bekundet das Unternehmen »dm« Interesse am Keramik-Areal. Um die Ansiedlung des Drogeriemarktes zu ermöglichen, muss der bestehende Flächennutzungsplan geändert werden. Und diese Änderung könnte auch Auswirkungen für Biberach haben. Der Regionalplan sieht nämlich vor, dass die Verkaufsfläche auf den gesamten Verflechtungsbereich abzustimmen ist. Das sind in diesem Fall nicht nur die Stadt Zell a. H., sondern alle Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sowie die Gemeinde Steinach.
Auch Biberach besitzt das Recht auf eine Sondernutzungsfläche, und so müsste die Verwaltungsgemeinschaft Zell a. H. mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans einen Beschluss fassen, dass die Gemeinde Biberach zukünftig auf das Recht einen Drogeriemarkt anzusiedeln verzichtet. Das will Bürgermeisterin Daniela Paletta nicht hinnehmen und besteht darauf, dieses theoretische Recht auf die Ansiedlung eines Drogeriemarkts zu behalten. Gespräche mit dem Zeller Bürgermeister Günter Pfundstein und zuständigen Stellen blieben bisher ohne Ergebnis.
Auch wenn das Recht auf die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in naher Zukunft nicht zum Tragen komme – wer wisse schon, wie es in 20 Jahren sei. Das sahen auch die Gemeinderäte. Es sei gut, das Recht nicht aufzugeben, bestärkte Hubert Scharffenberg die Ausführungen der Bürgermeisterin. Biberach könne sich zur Zeit über einen großen Zuzug freuen und man könne nicht vorhersagen, welche Veränderungen noch in der Zukunft auf den Ort warteten. Auch Gerhard Matt befürwortet die Entscheidung: »Wir müssen unsere Interessen wahren. Das Recht muss Biberach zugestanden werden.«
Nur unter dem Vorbehalt der Streichung des Absatzes 3.2.6. zum »Kongruenzgebot« empfahl der Gemeinderat Biberach dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft einstimmig, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans im »Keramikareal I« auf den Weg zu bringen.