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Biberach | 1.02.2017

Mitwirkung der Gemeinde ausgeweitet

Gemeinderat verabschiedet Kindergarten-Verträge mit der Kath. Kirchengemeinde – »St. Barbara« und »St. Blasius« haben keine Betriebserlaubnis für die Ganztagsbetreuung

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Die Leiterinnen, Erzieherinnen und Elternvertreterinnen der Biberacher Kindergärten »St. Barbara« und »St. Blasius« verfolgten am Montagabend im Biberacher Gemeinderat aufmerksam die Aussprache über den Abschluss der Kindergartenverträge. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Hanspeter Schwendemann

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag den Kindergartenverträgen mit der Kath. Kirchengemeinde zugestimmt. Gegenüber den bisherigen Verträgen wurde das Mitspracherecht der bürgerlichen Gemeinde ausgeweitet. Zu Einschränkungen kommt es beim bisherigen Betreuungsangebot »Verlängerte Öffnung«, da die beiden Kindergärten »St. Blasius« und »St. Barbara« keine Betriebserlaubnis für eine Ganztagsbetreuung haben.

Der Beschlussfassung am Montag sind eine ganze Reihe von Beratungen vorausgegangen. Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Klausurtagung mit dem Vertragswerk befasst. In der Kuratoriumssitzung haben die beiden Vertragsparteien miteinander um die Inhalte gerungen. »Wir haben alles herausgeholt«, zeigte sich Bürgermeisterin Daniela Paletta mit dem Ergebnis zufrieden. Der Vertrag entspreche nun den Verträgen, wie er auch von Nachbargemeinden, unter anderem in Nordrach, zwischen der Kommune und der kath. Kirchengemeinde unterzeichnet wurde. In einigen Punkten sei Biberach sogar besser gestellt. Außerdem, so die Bürgermeisterin, sei man in der Klausurtagung zur Erkenntnis gekommen, dass andere Varianten nicht besser wären.

Kita-Geschäftsführer Volker Müller von der Verrechnungsstelle für die kath. Kirchengemeinden erläuterte im Gemeinderat am Montag nochmals wesentliche Punkte des Vertragswerks. Die Kirchengemeinde verpflichtet sich darin zur »Erfüllung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrags auf der Grundlage des christlichen Glaubens. Kinder werden ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis und ihre Nationalität aufgenommen.«

Umfassender als bisher ist das Mitwirkungsrecht der bürgerlichen Gemeinde gefasst. Unter anderem bedürfen Personalentscheidungen, die Festsetzung des Elternbeitrags, Investitionsmaßnahmen, die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen von mehr als 2.000 Euro je Gruppe sowie die Festlegung der Öffnungszeiten und der Kindergartenferien der Zustimmung der Gemeinde.

Zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten beteiligt sich die bürgerliche Gemeinde mit 90 Prozent am Betriebskostendefizit. Im bisherigen Vertrag lag dieser Wert bei 85 Prozent. Der Haushaltsplan weist für die Gemeinde Kosten in Höhe von 602.982 Euro für das Jahr 2017 aus. Die Kirchengemeinde trägt 10 Prozent des Defizits (entspricht 69.228 Euro in diesem Jahr). Zuschüsse und Zuwendungen aus kirchlichen Kassen, kirchliche Sammelgelder und Spenden bleiben hierbei außer Betracht.

Das Kindergarten-Kuratorium ist paritätisch besetzt. Ihm gehören der Pfarrer und die Bürgermeisterin sowie jeweils drei Vertreter des Pfarrgemeinderats und des Gemeinderats an. Beratende Mitglieder sind die Vertreter des Elternbeirats, die Kindergartenleiterinnen sowie sachkundige Personen. Der Vertrag tritt zum 1.1.2017 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Die Regel-Öffnungszeiten der beiden Kindergärten beträgt künftig 35 Stunden pro Woche. Die Kindergärten sind von Montag bis Freitag vormittags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet, nachmittags von Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr. Für den Kindergarten »St. Blasius« bedeutet dies eine Verlängerung um 2,5 Stunden. Dazu muss der Personalschlüssel erhöht werden. Es entstehen jährlich Mehrkosten in Höhe von ca. 14.000 Euro.

»Die Buchung von zusätzlichen Nachmittagen entspricht einer verkappten Ganztagsbetreuung«, erläuterte Volker Müller. Dafür haben die beiden Kindergärten keine Betriebserlaubnis, weshalb dieses Angebot nun wieder eingeschränkt wird. Das Landesjugendamt prüfe nun verstärkt, ob die Bedingungen für eine Ganztagsbetreuung erfüllt werden. Unter anderem sind dies Schlafmöglichkeiten für Kinder über drei Jahre und das Angebot für ein warmes Mittagessen, was zurzeit in Biberach nicht gegeben ist.

Verändert wird auch die Ferienbetreuung während der Pfingst- und Sommerferien. Aufgrund der fast vollständigen Belegung beider Einrichtungen im Jahr 2016/2017 ist keine Parallelbetreuung möglich. Die Betriebserlaubnis lässt keine Überbelegung zu. Nun wird jeweils eine Notgruppe für 20 Kinder für die Dauer von einer Woche angeboten. Neu ist ein Elternbeitrag in Höhe von 40 Euro je Woche.

Trotz der intensiven Vorberatungen gab es im Ratsgremium kritische Stimmen zum Vertragswerk. Gemeinderat Gerhard Matt forderte eine höhere Mitsprache der Gemeinde, da sie 90 Prozent der Betriebskosten trägt. Gemeinderätin Angelika Ringwald sah gar »ein Störverhältnis zwischen bestimmen und bezahlen«. Im Privatbereich würde sie einen solchen Vertrag nicht unterzeichnen. Auf ihre Anfrage bestätigte Kita-Geschäftsführer Müller, dass auch konfessionslose Kindergärtnerinnen eingestellt würden. Für die Auswahl von Personal gäbe es 10 Kriterien zur Lebensführung der Bewerberinnen. Grundsätzlich gelte der Gleichheitsgrundsatz.

Im Rahmen der Bürger­frageviertelstunde erkundigte sich Anja Schwarz, die Elternbeiratsvorsitzende des Kindergartens »St. Blasius«, nach den Ergebnissen der Bedarfsumfrage, die im letzten Jahr erstmals durchgeführt wurde. Wesentliche Punkte seien der Wunsch nach früheren und längeren Öffnungszeiten sowie nach einem Mittagsimbiss gewesen, informierte Fachbereichsleiter Matthias Becker. Anja Schwarz drängte darauf, dass die Abfrage in diesem Jahr frühzeitiger durchgeführt werde, damit man auf die Wünsche reagieren könne.

Abschließend stimmte der Biberacher Gemeinderat dem Kindergartenvertrag mit neun »Ja«-Stimmen zu. Gemeinderätin Angelika Ringwald versagte dem Vertrag ihre Zustimmung. Kita-Geschäftsführer Volker Müller betonte, dass nicht der Vertrag Grundlage für die tägliche Arbeit sei, sondern die kooperative Zusammenarbeit zwischen der kirchlichen und der bürgerlichen Gemeinde.

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