Schul- und Armenfonds Prinzbach-Schönberg besteht seit 200 Jahren. Der Beirat der Stiftung entscheidet, wo die Gelder hinfließen.
Der tatsächliche Ursprung des heute noch bestehenden Schul- und Armenfonds Prinzbach-Schönberg liegt im Jahre 1823.
Damals verfügte Geheimrat Philipp Karl von Schmidt von der Grafschaft Hohengeroldseck die Stiftung, die er mit 400 Gulden begründete. Diese Verfügung wurde durch Kath. Ministerialbeschluss von 18. Juni 1823 genehmigt. Somit kann der Schul- und Armenfonds auf ein 200-jähriges Bestehen zurückblicken.
Schwesternhaus wurde verkauft
Im Jahre 1905 vermachten die Eheleute Engelbert und Anastasia Schmieder ihr in Prinzbach gelegenes Häuschen dem Schul- und Armenfonds. Als Schwesternhaus stand es den Krankenschwestern bis zur Auflösung des Krankenvereins im Jahr 1988 zur Verfügung. Das Anwesen blieb im Besitz des Schul- und Armenfonds.
Durch den Erwerb des Grundstücks durch die Gemeinde Biberach im Jahr 2004 wurde der Schul- und Armenfonds wiederbelebt. Der Verkaufserlös bildete hierbei das neue Stiftungsvermögen.
Aus dem Zinserlös sollen laut Stiftungssatzung in den Ortschaften Prinzbach und Schönberg hilfsbedürftige und notleidende Personen, hilfsbedürftige Schulkinder sowie mildtätige Gruppierungen, die einen caritativen Zweck verfolgen, unterstützt werden. Diese Entscheidung trifft der Beirat der Stiftung, der aus sieben Mitgliedern besteht.