Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
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Für die Kommunen in Deutschland ist die Grundsteuer eine verlässliche Einnahmequelle. Im Gegensatz zur Gewerbe- oder Einkommenssteuer ist sie Jahr… weiterlesen
Worum geht es? Die Besteuerung der Alterseinkünfte, die umfassend mit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 reformiert wurde, steht seit längerem… weiterlesen
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