Bei der Pfarrgemeinderatswahl im Erzbistum Freiburg kann noch bis Sonntag, 5. April, gewählt werden. Die Fristen waren aufgrund der Corona-Krise um zwei Wochen verlängert worden.
So können die Wahlberechtigten noch bis zum 3. April, 18 Uhr, online ihre Stimme abgeben (unter www.ebfr.de/pgr-wahl2020). Briefwahlanträge konnten noch bis zum Ablauf des 1. April beim Pfarramt in der Kirchengemeinde gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen sind bis zum 5. April, 12 Uhr, abzugeben. Stichtag für die Erlangung des aktiven sowie passiven Wahlrechts und für die vor der Wahl geltenden satzungsmäßigen Fristen und Termine bleibt der 22. März 2020. Bereits abgegebene Stimmen behalten ihre Gültigkeit.
Der Geschäftsführer des Diözesanrates Martin Müller hofft, bis zum Ende der Online-Frist auf mehr als 100.000 abgegebene Online-Stimmzettel zu kommen. »Bis Montagabend hatten bereits über 96.000 Wahlberechtigte ihre Stimme abgegeben. Das sind bereits jetzt schon mehr als ein Drittel der Wählerinnen und Wähler von 2015 insgesamt.« Das Wahlergebnis in den einzelnen Seelsorgeeinheiten wird dann zeitnah ermittelt und veröffentlicht. In einem Schreiben an die Wahlvorstände im Erzbistum Freiburg hat Erzbischof Stephan Burger zudem die Regularien für die Auszählung der Pfarrgemeinderatswahl aufgrund der Corona-Epidemie erneut angepasst. Bei der Auszählung der Stimmen müssen die Beteiligten darauf achten, dass die erforderlichen Schutzvorkehrungen eingehalten werden, etwa durch ausreichenden Abstand von zwei Metern zwischen den anwesenden Personen.
Weiterhin ist die Öffentlichkeit der Sitzung zu gewährleisten. Es ist jedoch ratsam, dass aus Gründen des Infektionsschutzes so wenig Personen wie möglich an der Auszählung teilnehmen – ohne dadurch das rechtliche Erfordernis einer öffentlichen Auszählung zu gefährden. Die Wahlvorstände sind angewiesen, bei Bedarf die Personenzahl zu beschränken und von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.