Acht Vorranggebiete für Windkraftanlagen rund um die Gemeinde Oberharmersbach weist der Entwurf des neuen Regionalplans „Windenergie“ aus. Bürgermeister Richard Weith hat die Planung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein in der jüngsten Gemeinderatssitzung mit deutlichen Worten kritisiert.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes (WindBG) sieht vor, dass 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie genutzt werden sollen. Für den Regionalverband Südlicher Oberrhein bedeutet dies, dass mindestens 7.300 Hektar der Regionsfläche als Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen werden müssen. „Wird dieses Ziel bis zum gesetzlich festgelegten Zeitpunkt nicht erreicht, greift die sogenannte „Super-Privilegierung“. Das bedeutet, dass Windkraftanlagen dann überall im Planungsraum gebaut werden könnten, ohne dass die Gemeinden dies steuern können“, erläuterte Bürgermeister Richard Weith. Um dies zu vermeiden, müssen die festgelegten Flächenziele erreicht werden. Dann nämlich sind Windkraftanlagen faktisch ausschließlich in den Vorranggebieten genehmigungsfähig.
2,2 Prozent der Gemeindefläche
Der vorgelegte Planentwurf für den Regionalverband Südlicher Oberrhein umfasst 12.300 Hektar mit 183 Vorranggebieten, was etwa drei Prozent der Regionsfläche ausmacht. Damit wäre das Flächenziel von 1,8 Prozent deutlich überkompensiert. Für Oberharmersbach würde das – würde der Plan unverändert zur Geltung kommen – konkret bedeuten, dass rund 90 Hektar für Windkraftanlagen vorgesehen wären, was 2,2 Prozent der Gemeindefläche entspräche. Diese Flächen wären in acht Vorranggebiete unterteilt, die sich so gut wie auf allen Seiten der Gemarkung Oberharmersbach fänden. Die größte mit dem Arbeitstitel „W-30“ umfasst rund 137 Hektar an der Westgrenze. Etwa 60 Prozent von „“W-30“ liegen auf Gemarkung Nordrach.
Bürgermeister kritisiert Planung
Bürgermeister Weith äußerte sich kritisch zu Aspekten der Planung. Ein Hauptproblem ist seiner Meinung nach, dass keine Gebiete kleiner als drei Hektar berücksichtigt wurden. Dies führe zum Beispiel dazu, dass bereits genehmigte Anlagen, wie die am Steigleskopf oder Bestandsanlagen wie die „Jalbo-Anlage“ sowie das Bürgerwindrad am Brandenkopf nicht im Regionalplan-Entwurf berücksichtigt seien. Dabei seien gerade diese kleinen Anlagen typisch für den Schwarzwald und leisteten in der Summe ebenfalls einen Beitrag zur Erreichung des Flächenziels. Weith kündigte an, dass die Gemeinde in ihrer Stellungnahme fordern wird, auch solche Anlagen bei der Erreichung des Flächenziels zu berücksichtigen.
Ein weiteres Anliegen der Gemeinde ist es, eine Umzingelung durch Windkraftanlagen, wie sie andernorts schon jetzt zu beobachten ist, zu vermeiden. Stattdessen wird eine Konzentrationszone im Bereich des Brandenkopfs angestrebt. Zudem sollen Gebiete, die aus Sicht möglicher Anlagenbetreiber oder der Grundstückseigentümer wirtschaftlich, technisch oder logistisch nicht sinnvoll sind, aus dem Plan herausgenommen werden.
Der Gemeinderat nahm den Offenlage-Entwurf und die Ausführungen von Bürgermeister Weith zur Kenntnis. Eine formale Stellungnahme der Gemeinde zum Planentwurf wird erst in der September-Sitzung beschlossen. Damit verbunden werden soll ein Empfehlungsbeschluss an die Verwaltungsgemeinschaft, die als Trägerin öffentlicher Belange für die Raumschaft Zell a.H., Biberach, Nordrach und Oberharmersbach ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert wurde.
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