Die Schulanmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25 findet in diesem Jahr am 26. und 28. Februar 2024 in der Grundschule Unterharmersbach statt.
Einen Termin zur Anmeldung können die Eltern dieses Jahr etwa vier Wochen vorher über ein Online-Portal vereinbaren. Hierfür benötigt die Schule zwingend die E-Mail-Adresse.
So funktioniert’s:
– Bis zum 26. Januar 2024 eine kurze E-Mail mit dem Namen des Kindes und dessen Kindergarten an sekretariat@gsunterharmersbach.de senden.
– In die Betreffzeile das Wort „Schulanfängeranmeldung“ schreiben.
– Sobald die Schule alle E-Mail-Adressen hat, wird der Link zur Termin-Anmeldung verschickt.
Wer gehört zum Schulbezirk?
Die Anmeldung erstreckt sich auf die Schulbezirke der Grundschule Unterharmersbach: Stadtteil Unterharmersbach, Zell/Bruch, Unter- und Oberentersbach, Nordrach/Schottenhöfen.
Wer wird schulpflichtig?
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldepflicht besteht ebenso für die Kinder, die im Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sowie für Kinder, die zwar schulpflichtig, aber nicht schulfähig sind. Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls angemeldet werden, wenn sie die nötige geistige und körperliche Reife besitzen.
Wer entscheidet über die Einschulung?
Die Entscheidung über eine Einschulung liegt bei der Schulleitung. Gewünschte Zurückstellungen sind bei der Anmeldung schriftlich zu beantragen. Das dazu notwendige Formular erhalten Eltern bei der Schulanmeldung.
Was muss man mitbringen?
Die Kinder sind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen, eine Geburtsurkunde und der Masernschutznachweis sind vorzulegen.