Der Narrenrat von Zell gibt bekannt, dass beim Verkauf einer Zeller Narromaske, die Zunft darüber zu informieren ist.
Es ist aus versicherungstechnischen Gründen unbedingt erforderlich, dass der Besitzerwechsel mitgeteilt wird. Des Weiteren dürfen die Zeller Traditionsfiguren nur an Narrentreffen getragen werden, bei denen die Zeller Narrenzunft offiziell anwesend ist. Ebenso wird auf die gültige Anzugsordnung bzw. Hästrägerordnung verwiesen, welche das Erscheinungsbild der Zeller Narro genauestens festlegt. Der Narrenrat und bestellte Personen werden Kontrollen durchführen.